60 - Bauen und Umwelt
Der Fachbereich 60 Bauen und Umwelt setzt sich aus folgenden Arbeitsgruppen zusammen:
- 60.0 - Fachbereichsleitung
- 60.1 - Zentrale Dienste
- 60.2 - Untere Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde
- 60.3 - Umwelt
Der Fachbereich 60 umfasst fünf Behörden auf der unteren Verwaltungsebene. Es handelt sich um die Untere Bauaufsichtsbehörde, die Untere Naturschutzbehörde, die Untere Denkmalschutzbehörde, die Untere Wasserbehörde sowie die Untere Bodenschutzbehörde.
Diese fünf Behörden bilden die Arbeitsgruppen 60.2 und 60.3 innerhalb des Fachbereichs.
Hinzu kommen die Arbeitsgruppen „Fachbereichsleitung“ und „Zentrale Dienste“, welche Arbeitsgruppenübergreifend arbeiten.
Aufgabenschwerpunkte im Fachbereich sind u.a. die Durchführung von Genehmigungs- und Beteiligungsverfahren im jeweiligen Fachgebiet, Ordnungsbehördliche Verfahren sowie die Beratung von Verfahrensbeteiligten.
Die Aufgabenerfüllung, die sich aus dem Bundes-Bodenschutzgesetz und dem Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetz ergeben, obliegt dem Kreisausschuss als Ganzes. Neben den Arbeitsgruppen des Fachbereichs 60 ist deshalb der Fachbereich 83 ebenfalls involviert.
Formulare aus dem Fachbereich Bauen und Umwelt finden sie hier.