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Lokale Informationen im Schwalm-Eder-Kreis

Ukrainische Staatsbürger (die bei Verwandten oder Freunden untergekommen sind) müssen sich:

  • bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden. Die Daten der Anmeldung werden automatisiert an die Ausländerbehörde (ABH) übermittelt.
  • zur Erteilung eines "Humanitären Aufenthaltstitels" einen Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren
    Telefon: 05681 775 880
    Email senden an Ausländerbehörde


Bitte bei der Terminvereinbarungen für das Einwohnermeldeamt und der Ausländerbehörde immer den Hinweis „Ukrainische  Staatsangehörige“ verwenden.

Bitte mitbringen:

  • Pässe
  • biometrische Passbilder
  • Heiratsurkunde
  • weitere Identifikationspapiere wenn vorhanden (Geburtsurkunde)

Finanzielle Unterstützung

Einen Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können Sie im Einwohnermeldeamt bei Ihrer Anmeldung stellen.

Bitte mitbringen:

  • Kopie der Ausweisdokumente (aller Familienmitglieder)
  • Kopie des Mietvertrags oder Nachweis der Unterbringung
  • Nachweise über Einkommen und Vermögen (wenn vorhanden)

Wohnungsangebote

Wenn Sie eine Wohnung oder eine Unterkunft benötigen wenden Sie sich bitte an:

Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises
FB 50.0 - Sozialverwaltung

Dierk-Jens Lange
Telefon: 05681 775 290

André Teumer-Weißenborn
Telefon: 05681 775 238

Informationen des Auswärtigen Amtes und Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

Hier finden Sie die aktuellen Informationen und Lageberichte des Auswärtigen Amtes und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Einreiseregeln und Visabestimmungen sind auch auf den Seiten zu finden. Einige wichtige Fragen und Antworten haben wir hier übernommen:

Was passiert nach der Einreise? Wo kann ich mich in Deutschland anmelden und wo erhalte ich Unterkunft und Verpflegung?

Ukrainische Staatsangehörige können sich aktuell bis zum 23.05.2022 visumfrei in Deutschland aufhalten oder sich mit einem biometrischen Pass 90 Tage frei in der EU aufhalten bzw. innerhalb der EU bewegen. In diesem Fall ist eine Registrierung in Deutschland nicht zwingend notwendig. Sobald diese Personen um Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz bitten, z.B. um staatliche Unterstützung in Form von Unterbringung, Versorgung oder Sozialleistungen zu erlangen, ist eine Registrierung durch die Bundespolizei, Polizei oder Ausländerbehörde erforderlich.

Wenn Sie für Ihre Versorgung zunächst selbst aufkommen können, weil Sie beispielsweise bei Freunden oder Verwandten wohnen, werden bei der Registrierung in der Regel nur Ihre Daten aufgenommen. Sie können Ihre Unterkunft dann frei wählen.

Als Nachweis Ihrer Registrierung wird Ihnen in der Regel ein sogenannter Ankunftsnachweis ausgestellt, mit dem Sie sich an das Sozialamt vor Ort wenden können, welches für die Gewährung der Leistungen zuständig ist.

Kann ich mit einer Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz in Deutschland arbeiten?

Ja, das wird möglich sein. Eine Erwerbstätigkeit muss aber zuvor von der Ausländerbehörde erlaubt werden. Die Ausländerbehörde wird bereits bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, auch wenn noch kein konkretes Beschäftigungsverhältnis in Aussicht steht, in den Aufenthaltstitel eintragen, dass die Erwerbstätigkeit erlaubt ist. Das bedeutet, dass keine weitere Arbeitserlaubnis einer anderen Behörde erforderlich ist.

Bereits bei einer Antragstellung werden die Ausländerbehörden sogenannte Fiktionsbescheinigungen ausstellen. Diese überbrücken das Aufenthaltsrecht, bis der eigentliche Aufenthaltstitel ausgestellt und erteilt werden kann. Auch in die Fiktionsbescheinigung wird die Ausländerbehörde "Erwerbstätigkeit erlaubt" eintragen. Bereits mit dieser Fiktionsbescheinigung darf also in Deutschland selbstständig oder als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer gearbeitet werden. Besondere Berufszugangsvoraussetzungen (etwa eine Approbation bei Ärzten oder eine Erlaubnis für ein erlaubnispflichtiges Gewerbe) gelten für vorübergehend Geschützte selbstverständlich wie für alle anderen. Aber auch die Verfahren zur Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen stehen den Betroffenen wie allen anderen offen.

Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz in Deutschland können zudem Leistungen der Beratung und Vermittlung nach dem SGB III durch die Agenturen für Arbeit erhalten.

Können bzw. müssen flüchtende Menschen aus der Ukraine Asyl beantragen?

Vertriebene aus der Ukraine müssen kein Asylverfahren durchlaufen, ein Asylantrag ist nicht erforderlich. Die Aufnahme von ukrainischen Staatsangehörigen kann auf der Grundlage der sog. Richtlinie über den vorübergehenden Schutz in allen EU-Mitgliedstaaten zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen erfolgen. Das Recht dazu, einen Asylantrag zu stellen, besteht unabhängig davon grundsätzlich fort.

Wie wirkt sich die Stellung eines Asylantrags auf meinen weiteren Aufenthalt aus?

Mit der Asylantragstellung erlischt Ihr Visum. Wenn Sie im Besitz eines biometrischen Passes sind, erlischt mit der Asylantragstellung Ihr visumfreier Aufenthalt. Sie sind dann in der Regel verpflichtet, für einen bestimmten Zeitraum in einer staatlichen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen und können Ihren Aufenthaltsort nicht mehr frei bestimmen. Weitere Informationen hierzu werden in den nächsten Tagen erwartet.

Welche Möglichkeiten haben Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit, die sich bereits seit 90 Tagen oder länger in Deutschland aufhalten?

Ukrainische Staatsangehörige, die visumfrei nach Deutschland eingereist sind, können eine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt einholen. Sie können einen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde des Wohn- oder Aufenthaltsortes beantragen, ohne dass vorher außerhalb Deutschlands ein Visum erteilt worden sein muss.

Bis zum 23. Mai 2022 ist nach derzeitigem Stand ein rechtmäßiger Aufenthalt auch ohne Antragstellung und Aufenthaltstitel gesichert. Bis dahin müssen Betroffene nicht befürchten, sich unerlaubt in Deutschland aufzuhalten.

Bitte wenden Sie sich wegen der Einzelheiten der Beantragung des Aufenthaltstitels an die zuständige Ausländerbehörde.


Botschaft der Ukraine in Berlin

 +493028887128
Albrechtstraße 26, 10117 Berlin

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Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)
05681/775-0
05681/775-1515
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Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.

Einzelne Bereiche können abweichende Öffnungszeiten haben: Arbeitsgruppen mit abweichenden Öffnungszeiten


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