Baubeginnsanzeige
Baubeginnsanzeige
Zuständiger Fachbereich:
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 60.2
Straße:
Hans-Scholl-Straße 1
PLZ/Ort:
34576
Homberg (Efze)
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de)
Die Bauherrschaft hat den Ausführungsbeginn genehmigungsbedürftiger Vorhaben mindestens eine Woche vorher der Bauaufsichtsbehörde schriftlich mitzuteilen (Baubeginnsanzeige).
Schließt das Vorhaben
Keiner Anzeige bedarf es, wenn Ihr Bauvorhaben baugenehmigungsfrei ist.
Schließt das Vorhaben
- Feuerungsanlagen,
- Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung,
- verbrennungsmotorisch betriebene Wärmepumpen und
- feuerbeheizte Sorptionswärmepumpen
Keiner Anzeige bedarf es, wenn Ihr Bauvorhaben baugenehmigungsfrei ist.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de)
Der Baubeginn muss mindestens eine Woche vorher der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden.