Baugenehmigung: Genehmigungsfreie Baumaßnahmen
Baugenehmigung: Genehmigungsfreie Baumaßnahmen
Zuständiger Fachbereich:
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 60.2
Straße:
Hans-Scholl-Straße 1
PLZ/Ort:
34576
Homberg (Efze)
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de)
Die Errichtung von Gebäuden der Gebäudeklassen 1 - 3 (das heißt, der Rohfußboden der Aufenthaltsräume liegt höchstens 7 m über der Geländeoberfläche), Wohngebäuden bis zur Hochhausgrenze (der Rohfußboden der Aufenthaltsräume liegt höchstens 22 m über der Gebäudeoberfläche) sowie Nebengebäuden/Nebenanlagen für diese Gebäude, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, bedarf keiner Baugenehmigung, wenn
Detaillierte Ausführungen/Anforderungen zur Genehmigungsfreiheit finden Sie unter § 64 HBO.
Kleinere, unbedeutendere bauliche Anlagen, die in der Anlage zu § 63 HBO aufgeführt sind, bedürfen unter bestimmten Voraussetzungen keiner Baugenehmigung.
- das Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht
- keine Ausnahmen oder Befreiungen erforderlich sind,
- keine bauordnungsrechtlichen Abweichungen erforderlich sind,
- die Gemeinde der Bauherrschaft bestätigt hat, dass die Erschließung gesichert ist,
- der Bauherr eine Entwurfsverfasserin / einen Entwurfsverfasser i. S. des § 57 der Hessischen Bauordnung ( HBO) bestellt hat,
- die Nachweise über die Standsicherheit von einer/m Nachweisberechtigten erstellt sind und
- die Nachweise über den Schall- und Wärmeschutz von einer/m Nachweisberechtigten erstellt sind.
Detaillierte Ausführungen/Anforderungen zur Genehmigungsfreiheit finden Sie unter § 64 HBO.
Kleinere, unbedeutendere bauliche Anlagen, die in der Anlage zu § 63 HBO aufgeführt sind, bedürfen unter bestimmten Voraussetzungen keiner Baugenehmigung.
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de)
Mit dem Bau darf einen Monat nach Eingang der Bauvorlagen bei der Gemeinde begonnen werden.