GEMA-Befreiung für Ehrenamt in Hessen ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 können eingetragene Vereine in Hessen von GEMA-Gebühren für Veranstaltungen befreit werden! Diese Regelung wurde im Rahmen einer neuen Vereinbarung zwischen dem Land Hessen und der GEMA beschlossen, um ehrenamtliches Engagement und kulturelle Aktivitäten zu fördern.
Die Befreiung gilt für Veranstaltungen ohne kommerzielle Absicht, bei denen die Einnahmen ausschließlich dem Vereinszweck zugutekommen. Wichtig ist, dass die entsprechenden Veranstaltungen trotzdem bei der GEMA gemeldet werden müssen, damit das Land Hessen die Kosten übernehmen kann.
Weitere Informationen und Antragsverfahren finden Sie unter folgendem Link: GEMA für Vereine in Hessen.
Dies ist ein großer Schritt zur Entlastung des Ehrenamts und zur Stärkung des Vereinslebens in Hessen!