Aufenthaltserlaubnis zum allgemeinbildenden Schulbesuch beantragen
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum allgemeinbildenden Schulbesuch in der Regel erst ab der 9. Klasse erhalten. In Ausnahmefällen kann die Aufenthaltserlaubnis auch für den Besuch einer niedrigeren Klassenstufe erteilt werden.
Die Aufenthaltserlaubnis zum allgemeinbildenden Schulbesuch ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für die Dauer des Schulbesuchs erteilt.
Während des Aufenthalts zum Schulbesuchs ist ein Aufenthaltszweckwechsel in der Regel nur in den Fällen eines Anspruchs auf Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels möglich.
Die Aufenthaltserlaubnis zum allgemeinbildenden Schulbesuch ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für die Dauer des Schulbesuchs erteilt.
Während des Aufenthalts zum Schulbesuchs ist ein Aufenthaltszweckwechsel in der Regel nur in den Fällen eines Anspruchs auf Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels möglich.
Welche Fristen muss ich beachten?
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- Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums beantragt werden.
- Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet ausgestellt. Die Gültigkeit richtet sich nach der Dauer des Schulbesuchs.
- Widerspruchsfrist: 1 Monat
Bearbeitungsdauer
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
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etwa sechs bis acht Wochen
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 30.3 - Ausländer- und Personenstandswesen
Hans-Scholl-Straße 1
34576
Homberg (Efze)
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
15:30
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
15:30
Uhr
Donnerstag:
von
13:30
bis
17:30
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Vorsprachen zu den oben genannten Öffnungszeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung im Info- und Servicebüro oder online unter: Online Terminvergabe
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
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Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Anträge / Formulare
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
- Formulare: Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten
- Onlineverfahren vereinzelt möglich
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Rechtsgrundlage
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
weiterführende Links
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
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- Gültiger Reisepass
- Aktuelles biometrisches Foto
- Visum, soweit erforderlich
- Nachweise zum Lebensunterhalt (z.B., Sperrkonto bei einer Bank, Erklärung der Eltern, für die Dauer des Schulbesuchs den Lebensunterhalt zu sichern samt Einkommensnachweisen, Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte)
- Krankenversicherungsnachweis
- Nachweis über den Schulbesuch in Deutschland (z.B. durch die Vorlage einer Bescheinigung der zu besuchenden Schule)
- Sofern Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben- die Zustimmung der zur Personensorge berechtigten Person/-e zum geplanten Aufenthalt in Deutschland.
Kontakte:
05681/775-3032
05681/775-3038
05681/775-3041
05681/775-3043
05681/775-3053
05681/775-3031
05681/775-3040
05681/775-3030
05681/775-3049
05681/775-3037
05681/775-3033
05681/775-3046