Direktzahlungen Bewilligung
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Mit diesem Zuschuss wird die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen oder die Haltung von Mutterschafen, -ziegen oder -kühen im Rahmen der Direktzahlungen als Einkommensgrundstützung, Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte, Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung, Gekoppelte Einkommensstützung sowie Öko-Regelungen gefördert.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Die Antragsfrist endet immer zum 15.05 des Jahres.
Was sollte ich noch wissen?
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Bearbeitungsdauer
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
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)
Für das Förderprogramm gibt es keine gesetzliche Bearbeitungsfrist.
Individuell von der Betriebsgröße und –form abhängig.
7 - 12 Monate
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 83.2 - Agrarförderung/ EFP
Schladenweg 39
34560
Fritzlar
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
17:30
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
13:00
Uhr
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.
Welche Gebühren fallen an?
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)
Es fallen keine Kosten an.
Anträge / Formulare
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- Formulare vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Ja
Rechtsbehelf
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- Widerspruch über die zuständige Bewilligungsstelle
Was muss ich mitbringen?
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- Nachweise über die wirksame und langfristige Kontrolle in Bezug auf die Betriebsführung, Gewinne und finanzielle Risiken im antragstellenden Unternehmen bei der Junglandwirteprämie
- Nachweise in Bezug auf die Prüfung „aktiver Betriebsinhaber“
- Nachweise des Nutzungskonzepts bei Agroforstsystemen
- Ggf. Nachweis der Verfügungsgewalt bei neu beantragten Parzellen
Kontakte:
05681/775-8306
05681/775-8328
05681/775-8327
05681/775-8324
05681/775-8325
05681/775-8326