Krankenhilfe nach §40 SGB VIII Gewährung
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Für
Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die
- Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe außerhalb der Familie untergebracht sind,
- Mütter oder Väter, die allein für ein Kind unter sechs Jahren sorgen
Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die
- in einer Pflegefamilie leben
- in einer stationären Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe leben („Kinderheim“)
- in einer intensiv-sozialpädagogischen Einzelbetreuung sind
- als seelisch behindertes Kind oder Jugendlicher in einer Pflegefamilie oder in einer stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung leben
- durch das Jugendamt (auch vorläufig) in Obhut genommen wurden
- während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung in einer sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen untergebracht sind
- allein für ein Kind unter sechs Jahren zu sorgen haben und mit dem Kind in einer gemeinsamen Wohnform für Mütter/Väter/Kinder leben und
- gemeinsam mit ihrer Mutter oder ihrem Vater in einer gemeinsamen Wohnform für Mütter/Väter und deren Kinder leben
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 51.1 - Wirtschaftliche Jugendhilfe
Parkstraße 6
34576
Homberg (Efze)
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
17:30
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
13:00
Uhr
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
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)
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
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weiterführende Links
Was muss ich mitbringen?
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)
- Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Um den Anspruch zu prüfen, fordert das Jugendamt die jeweils notwendigen Unterlagen an.
Kontakte: