individuelle Pflegeberatung zur Pflegeversicherung Durchführung
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Die unten genannte Internetseite des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
bietet umfangreiche Informationen zur Pflegeversicherung für:
- Pflegebedürftige,
- pflegende Angehörige und
- Pflegekräfte.
- Informationen zu finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung
- Informationen rund um die Pflege
- Antworten auf Fragen zur Pflege und Pflegeversicherung
- Lösungsangebote für Probleme im Alltag von Pflegebedürftigen und pflegenden Personen
weiterführende Links
Bearbeitungsdauer
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Die gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsfrist für Anträge auf Pflegeleistungen beträgt 25 Arbeitstage. Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus oder in einer stationären Rehabilitationseinrichtung ist die Begutachtung durch den MD oder andere unabhängige Gutachterinnen und Gutachter innerhalb einer Woche durchzuführen, wenn dies zur Sicherstellung der weiteren Versorgung erforderlich ist oder die Inanspruchnahme einer Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz gegenüber dem Arbeitgeber der pflegenden Person angekündigt oder nach dem Familienpflegezeitgesetz mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde; die verkürzte Begutachtungsfrist gilt auch bei einem Aufenthalt im Hospiz oder während einer ambulant palliativen Versorgung. Befindet sich die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller in häuslicher Umgebung, ohne palliativ versorgt zu werden, und wurde die Inanspruchnahme einer Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz gegenüber dem Arbeitgeber der pflegenden Person angekündigt oder nach dem Familienpflegezeitgesetz mit dem Arbeitgeber vereinbart, ist eine Begutachtung innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang durchzuführen.
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 50.1 - Pflegestützpunkt und Leitstelle "Älter werden im Schwalm-Eder-Kreis"
Parkstraße 6
34576
Homberg (Efze)
Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Beratungen finden auf Wunsch telefonisch, im Pflegestützpunkt oder zuhause statt.
Rechtsgrundlage
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
weiterführende Links
Kontakte:
05681/775-4905
05681/775-4903
05681/775-4902
05681/775-4904
05681/775-4900
05681/775-4901