Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem
- Ihr Wahlrecht in den Kommunen, in den Bundesländern, zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament ausüben.
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Freizügigkeit in der Europäischen Union (EU) genießen, also
- sich frei in der EU bewegen,
- in der EU angestellt oder selbstständig arbeiten und
- außerhalb der EU ohne Visum in viele Länder reisen.
Die zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes.
Vorsprachen zu den oben genannten Öffnungszeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung im Info- und Servicebüro oder online unter: Online Terminvergabe
Für Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung ausschließlich zur Abholung elektronischer Aufenthaltstitel, Übertrag eines Aufenthaltstitels auf einen neuen Pass, für einfache Auskünfte oder zu Terminvereinbarung hat das Info- und Servicebüro zu nachstehenden Zeiten geöffnet:
Montag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
- Die zuständige Behörde kann aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses eine Gebührenermäßigung oder -befreiung gewähren.
- Für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen können zusätzliche Kosten entstehen.
- Bei Überweisungen von einem Auslandskonto können zusätzlich Überweisungsgebühren anfallen.
- Widerspruch
- Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht
- Antrag auf Einbürgerung
- gültiger Pass oder amtliches Identitätsdokument mit Foto
- gültiger Aufenthaltstitel
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Urkunden zum Personenstand, zum Beispiel:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
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gegebenenfalls Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
- der vorherigen Ehepartnerin oder des vorherigen Ehepartners oder
- der vorherigen eingetragenen Lebenspartnerin oder des vorherigen eingetragenen Lebenspartners
- im Inland erworbene Schul-, Berufs-, Ausbildungs- oder Studienabschlüsse
- wenn Sie zur Schule gehen: aktuelle Schulbescheinigung
- wenn Sie studieren: aktuelle Studienbescheinigung
- wenn Sie berufstätig sind: Arbeitsvertrag und Einkommensnachweise
- wenn Sie Rente bekommen: Rentenbescheid und Rentenversicherungsverlauf, den Sie von der Deutschen Rentenversicherung erhalten
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wenn Sie selbstständig sind:
- Gewerbeanmeldung
- aktueller Einkommenssteuerbescheid
- Nachweis über den erzielten Gewinn, beispielsweise durch formlose Bescheinigung des Steuerbüros über die Nettoeinkünfte oder betriebswirtschaftliche Auswertung
- Mietvertrag
- Nachweis Krankenversicherungsschutz
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Nachweis Altersvorsorge, zum Beispiel:
- Immobilienbesitz
- private Lebensversicherung
- Rentenversicherung
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1, beispielweise mit einem Zertifikat B1
- Nachweis über staatsbürgerliche Kenntnisse, beispielsweise mit einer Bescheinigung der Teilnahme am Integrationskurs "Leben in Deutschland" oder Einbürgerungstest
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bei Ihrer persönlichen Vorsprache geben Sie ab:
- Ihr Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und
- Ihr Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen sowie
- Ihre Loyalitätserklärung
- bei Minderjährigen: Nachweis des Sorgerechts, zum Beispiel bei geschiedenen oder nicht verheirateten Eltern durch Sorgerechtsbeschluss
- bei gemeinsamer elterlicher Sorge: Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils
- weitere Unterlagen können je nach Einzelfall hinzukommen
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