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  • Verwaltungsportal Hessen

Einbürgerung Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch

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Sonstiges
Leistungsbeschreibung
Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.
Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem
  • Ihr Wahlrecht in den Kommunen, in den Bundesländern, zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament ausüben.
  • Freizügigkeit in der Europäischen Union (EU) genießen, also
    • sich frei in der EU bewegen,
    • in der EU angestellt oder selbstständig arbeiten und
    • außerhalb der EU ohne Visum in viele Länder reisen.
Die Einbürgerung wird wirksam durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.
Die zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )


Pfeil rechts orange 30.3 - Ausländer- und Personenstandswesen
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 30.3 - Ausländer- und Personenstandswesen
Hans-Scholl-Straße 1
34576 Homberg (Efze)

auslaenderwesen@schwalm-eder-kreis.de

Pfeil rechts orange 30.3 - Ausländer- und Personenstandswesen
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag:
von 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

Vorsprachen zu den oben genannten Öffnungszeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung im Info- und Servicebüro oder online unter: Online Terminvergabe

Für Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung ausschließlich zur Abholung elektronischer Aufenthaltstitel, Übertrag eines Aufenthaltstitels auf einen neuen Pass, für einfache Auskünfte oder zu Terminvereinbarung hat das Info- und Servicebüro zu nachstehenden Zeiten geöffnet: 

Montag von 08:00 bis 12:00 Uhr 
Mittwoch von 08:00 bis 12:00 Uhr 
Donnerstag von 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr 

Welche Gebühren fallen an?
Hinweise:
  • Die zuständige Behörde kann aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses eine Gebührenermäßigung oder -befreiung gewähren.
  • Für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen können zusätzliche Kosten entstehen.
  • Bei Überweisungen von einem Auslandskonto können zusätzlich Überweisungsgebühren anfallen. 
Gilt für die Einbürgerung pro Person, gilt auch für Minderjährige, die allein eingebürgert werden
Verwaltungsgebühr: 255,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Gilt bei Ablehnungsbescheid für ein miteinzubürgerndes minderjähriges Kind
Verwaltungsgebühr: 25,00 € - 51,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Gilt bei Ablehnungsbescheid für Erwachsene
Verwaltungsgebühr: 25,00 € - 255,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
Gilt für ein minderjähriges Kind, das mit beiden Eltern oder einem Elternteil eingebürgert wird
Verwaltungsgebühr: 51,00 € EUR Link zur Gebührenbildung
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Rechtsgrundlage
weiterführende Links
  • § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Rechtsbehelf
  • Widerspruch
  • Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Was muss ich mitbringen?
  • Antrag auf Einbürgerung
  • gültiger Pass oder amtliches Identitätsdokument mit Foto
  • gültiger Aufenthaltstitel
  • Urkunden zum Personenstand, zum Beispiel:
    • Geburtsurkunde
    • Heiratsurkunde
    • gegebenenfalls Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
      • der vorherigen Ehepartnerin oder des vorherigen Ehepartners oder
      • der vorherigen eingetragenen Lebenspartnerin oder des vorherigen eingetragenen Lebenspartners
  • im Inland erworbene Schul-, Berufs-, Ausbildungs- oder Studienabschlüsse
  • wenn Sie zur Schule gehen: aktuelle Schulbescheinigung
  • wenn Sie studieren: aktuelle Studienbescheinigung
  • wenn Sie berufstätig sind: Arbeitsvertrag und Einkommensnachweise
  • wenn Sie Rente bekommen: Rentenbescheid und Rentenversicherungsverlauf, den Sie von der Deutschen Rentenversicherung erhalten
  • wenn Sie selbstständig sind:
    • Gewerbeanmeldung
    • aktueller Einkommenssteuerbescheid
    • Nachweis über den erzielten Gewinn, beispielsweise durch formlose Bescheinigung des Steuerbüros über die Nettoeinkünfte oder betriebswirtschaftliche Auswertung
  • Mietvertrag
  • Nachweis Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis Altersvorsorge, zum Beispiel:
    • Immobilienbesitz
    • private Lebensversicherung
    • Rentenversicherung
  • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1, beispielweise mit einem Zertifikat B1
  • Nachweis über staatsbürgerliche Kenntnisse, beispielsweise mit einer Bescheinigung der Teilnahme am Integrationskurs "Leben in Deutschland" oder Einbürgerungstest
  • bei Ihrer persönlichen Vorsprache geben Sie ab:
    • Ihr Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und
    • Ihr Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen sowie
    • Ihre Loyalitätserklärung
  • bei Minderjährigen: Nachweis des Sorgerechts, zum Beispiel bei geschiedenen oder nicht verheirateten Eltern durch Sorgerechtsbeschluss
  • bei gemeinsamer elterlicher Sorge: Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils
  • weitere Unterlagen können je nach Einzelfall hinzukommen
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Kontakte:

 

Patrick Allmeroth
05681/775-3044
Nachricht senden
Silvia Decher-Flocken
05681/775-3032
Nachricht senden
Doris Dorfschäfer
05681/775-3038
Nachricht senden
Jörg Dreytza
05681/775-3041
Nachricht senden
Luca Eckhardt
05681/775-3051
Nachricht senden
Anette Görner
05681/775-3043
Nachricht senden
Elisabeth Hauck
05681/775-3053
Nachricht senden
Cornelia Jakob
05681/775-3031
Nachricht senden
Simon Jung
05681/775-3040
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Gerald Knab
05681/775-3030
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Petra Kreuzberg
05681/775-3048
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Katrin Krey
05681/775-3036
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Paul Kuntze
05681/775-3049
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Julia Mertens
05681/775-3037
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Angela Pitzer
05681/775-3052
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Luisa Reichelt
05681/775-3047
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Brigitte Staufenberg
05681/775-3020
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Antonia Steinmetz
05681/775-3034
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Heike Ströhler
05681/775-3033
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Melih Uludag
05681/775-3046
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Navigationsbild Informationen zur Maul- und Klauenseuche

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Kontakt

Kreisverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises
Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)
05681/775-0
05681/775-1515
info@schwalm-eder-kreis.de
https://www.schwalm-eder-kreis.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 113057217

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von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr

Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.

Einzelne Bereiche können abweichende Öffnungszeiten haben: Arbeitsgruppen mit abweichenden Öffnungszeiten


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