Fahrerlaubnis Klasse T beantragen
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Sie können eine Fahrerlaubnis der Fahrerlaubnisklasse T beantragen.
Mit der Fahrerlaubnis Klasse T (umgangssprachlich „Großer Traktorführerschein“) können Sie leistungsstärkere Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft führen. Mit dieser Klasse dürfen Zugmaschinen bis zu 60 km/h gefahren werden. Für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen gilt eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Auch hier darf ein Anhänger zusätzlich gezogen werden.
Die Fahrerlaubnisklasse T wird unbefristet erteilt.
Die Fahrerlaubnisklasse T ist eine nationale Klasse. Sie gilt nicht ohne Weiteres in anderen Ländern.
Mit der Fahrerlaubnis Klasse T (umgangssprachlich „Großer Traktorführerschein“) können Sie leistungsstärkere Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft führen. Mit dieser Klasse dürfen Zugmaschinen bis zu 60 km/h gefahren werden. Für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen gilt eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Auch hier darf ein Anhänger zusätzlich gezogen werden.
Die Fahrerlaubnisklasse T wird unbefristet erteilt.
Die Fahrerlaubnisklasse T ist eine nationale Klasse. Sie gilt nicht ohne Weiteres in anderen Ländern.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden worden ist.
Was sollte ich noch wissen?
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weiterführende Links
Bearbeitungsdauer
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Die Bearbeitungsdauer hängt von der Auslastung der jeweils zuständigen Behörde ab.
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 30.5.2 - Führerscheinstelle
Hans-Scholl-Straße 1
34576
Homberg (Efze)
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
15:30
Uhr
Dienstag:
von
13:30
bis
15:30
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
15:30
Uhr
Donnerstag:
von
13:30
bis
17:30
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:30
Uhr
Telefonisch ist die Führerscheinstelle täglich zwischen 08:00 und 12:00 Uhr erreichbar.
Welche Gebühren fallen an?
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)
Die Gebühren legt die zuständige Behörde nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) fest.
Anträge / Formulare
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
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Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja
Rechtsbehelf
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- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem jeweiligen Bescheid
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Was muss ich mitbringen?
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- Benennung einer Fahrschule
- Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls inklusive Meldebescheinigung)
- ein biometrisches Lichtbild, nach den Bestimmungen der Pass-verordnung (35 x 45 mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Weitere Informationen können Sie der Foto- Mustertafel der Bundesdruckerei entnehmen.
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Nachweis Sehvermögen nach Anlage 6 Nr. 1.1 zur FeV (nicht älter als 2 Jahre)
Kontakte: