Fallmanagement
Fallmanagement
Zuständiger Fachbereich:
Beschreibung:
Beschäftigungs- und teilhabeorientiertes Fallmanagement im Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Beschreibung der Leistung
Das Fallmanagement nimmt Koordinierungs- und Beziehungsarbeiten wahr und stellt ein Angebot von Beratung, Klärung und Begleitung bei der Durchführung von entgegengenommenen Hilfen dar. Es unterstützt Menschen bei der Wiedererlangung ihrer Erwerbsfähigkeit und bei der Teilhabe am sozialen Leben.
Hilfesuchende beziehen Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Sozialgesetzbuch.
Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten?
Die Teilnahme an dem Angebot "Fallmanagement im SGB XII" ist freiwillig.
Was kostet die Dienstleistung?
Den Hilfesuchenden entstehen mit der Teilnahme keine Kosten.
Welche Fristen müssen beachtet werden?
Das Angebot kann jederzeit von Hilfesuchenden in Anspruch genommen werden. Die Dauer wird individuell festgelegt.
Öffnungszeiten?
Montag - Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:30 bis 16:30 Uhr
Termine nach Vereinbarung, Hausbesuche sind möglich
Was sollte ich noch wissen?
Dieses Projekt wurde bis 31.12.2017 aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und aus Mitteln des Landes Hessen gefördert.
Ab 01.01.2018 ist der Schwalm-Eder-Kreis alleiniger Kostenträger.
Der Europäische Sozialfonds unterstützt in Hessen 15 Programme zur Förderung des lebenslangen Lernens und sozialer Inklusion sowie der Bekämpfung von Langzeit- und Jugendarbeitslosigkeit und von Armut.
Ausführliche Informationen können hier eingesehen werden:
Fallmanagement im 3. Kapitel SGB XII. Analyse zur Optimierung der Vorgehensweise im Sozialamt des Schwalm-Eder-Kreises
Wer ist für mich zuständig?
Michael Kremer
Kreisausschuss des
Schwalm-Eder-Kreises
-Sozialverwaltung-
Fallmanagement
Behördenzentrum
Hans-Scholl-Str. 1
Gebäude 1, Zimmer 036
34576 Homberg (Efze)
Tel.: 05681/775-243
Fax: 05681/775-224