Bildung und Teilhabe (BuT), Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Über die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket können Sie finanzielle Unterstützung erhalten. Diese unterstützt Sie dabei, an Angeboten in Schule sowie Verpflegung und Beförderung teilzunehmen. Die Förderung richtet sich an junge Erwachsene.
Sie können eine Förderung erhalten, wenn Sie Anspruch auf
Die Auszahlung erfolgt automatisiert im Rahmen dieser Leistungen und Sie müssen hierfür keinen separaten Antrag stellen. Nur wenn Sie die Förderung für den persönlichen Schulbedarf nicht automatisch erhalten, müssen Sie diese beantragen. Dies kann zum Beispiel Schülerinnen und Schülern über 15 Jahren der Fall sein, da hier eine Schulbescheinigung notwendig sein kann.
Sie können eine Förderung erhalten, wenn Sie Anspruch auf
- Leistungen nach dem SGB II,
- dem SGB XII,
- dem AsylbLG,
- Kinderzuschlag (BKGG)
- Wohngeld haben oder Sie
- die notwendigen Bedarfe nicht aus Ihrem eigenen Einkommen und Vermögen oder
- dem Ihrer Familie decken können.
- Ausflüge sowie ein und mehrtägige Fahrten von Schulen
- Persönlicher Schulbedarf
Die Auszahlung erfolgt automatisiert im Rahmen dieser Leistungen und Sie müssen hierfür keinen separaten Antrag stellen. Nur wenn Sie die Förderung für den persönlichen Schulbedarf nicht automatisch erhalten, müssen Sie diese beantragen. Dies kann zum Beispiel Schülerinnen und Schülern über 15 Jahren der Fall sein, da hier eine Schulbescheinigung notwendig sein kann.
- Schülerbeförderung
- Lernförderung
- Mittagsverpflegung in der Schule
Welche Fristen muss ich beachten?
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Die Geltungsdauer richtet sich nach dem jeweiligen Leistungsbescheid.
Geltungsdauer:
0 - 12 Monate
Was sollte ich noch wissen?
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Kinder von Grundsicherungs-Empfangenden, die selbst im „Hilfe zum Lebensunterhalt (HzL)“-Leistungsbezug stehen, müssen online einen gesonderten „Bildungs- und Teilhabe-HzL-Antrag“ stellen.
Bearbeitungsdauer
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Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls. Beachten Sie das nach dem Ablauf des sechsten Mo-nats nach der Antragstellung grundsätzlich eine Untätigkeitsklage zulässig wird. Auf die Bearbeitung von Widersprüchen bezogen beläuft sich diese Frist auf drei Monate.
0 - 6 Monate
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 50.2 - SGB XII Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung / Hilfe zum Lebensunterhalt / Bildung und Teilhabe
Hans-Scholl-Straße 1
34576
Homberg (Efze)
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
17:30
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Oder nach individueller Vereinbarung.
Welche Gebühren fallen an?
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Abgabe:
kostenfrei
Anträge / Formulare
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Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Rechtsbehelf
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Widerspruch, Anfechtungsklage
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
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- Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sind vom Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung umfasst
- Sie erhalten dann zum Beispiel Sach- und Dienstleistungen (Gutscheine), Direktzahlungen an Anbieter von Leistungen sowie Geldleistungen
- Eine Ausnahme stellt die Beantragung auf Lernförderung dar. Hierfür ist ein gesonderter Antrag zu stellen.
- Bescheid über Bezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) (als PDF oder in Schriftform)
- Je nach Bereich der Förderung: Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise (als PDF oder in Schriftform)
- Ggf.: Schulbescheinigung (als PDF oder in Schriftform)
- Ggf.: Vollmacht, wenn der Antrag stellvertretend gestellt wird (als PDF oder in Schriftform)
Kontakte:
05681/775-4914
05681/775-4921
05681/775-4926
05681/775-4911
05681/775-4919
05681/775-4922
05681/775-4923
05681/775-4915
05681/775-4928
05681/775-4925
05681/775-4916
05681/775-4910
05681/775-4913
05681/775-4918
05681/775-4927
05681/775-4912
05681/775-4920
05681/775-4917