50 - Sozialverwaltung
Anschrift:
Amtsleitung:
Dienstleistungen:
50.0 - Fachbereichsleitung und zentrale Dienste | |
50.1 - Pflegestützpunkt und Leitstelle "Älter werden im Schwalm-Eder-Kreis" | |
50.2 - SGB XII Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung / Hilfe zum Lebensunterhalt / Bildung und Teilhabe | |
50.4 - SGB XII Altenhilfe | |
50.5 - Wohngeldbehörde | |
50.6 - Betreuungsstelle für Zuwanderer / Krankenhilfe | |
50.7 - Eingliederungshilfe | |
Der Fachbereich Sozialverwaltung erfüllt die Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII). Hierzu zählen vor allem die Hilfe zum Lebensunterhalt innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die Hilfe zur Pflege sowie die Eingliederungshilfe für Behinderte. Weiterhin ist dem Fachbereich die Wohngeldbehörde angegliedert. Diese erfüllt die Aufgaben nach dem Wohngeldgesetz, wozu vor allem die Bewilligung von Wohngeld an einkommensschwache Mieter und Hauseigentümer zählt. Darüber hinaus obliegt ihm die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften. Diese Arbeitsgruppe ist für die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständig. Die Betreuung von Asylbewerbern, jüdischen Emigranten und Bürgerkriegsflüchtlingen gehört zu den Schwerpunkten im Aufgabenkatalog. Die Gewährung von Krankenhilfe für alle Sozialhilfeempfänger nach dem SGB XII und Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - soweit kein gesetzlicher Versicherungsschutz besteht - wird hier zentral für den gesamten Landkreis bearbeitet.
Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr
50.2 - Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII Montag und Mittwoch bis Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr Dienstag geschlossen 50.6 - Betreuungsstelle für Zuwanderer Montag, Mittwoch und Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr Dienstag geschlossen
1962 rief der damalige Landrat August Franke die Kreisseniorentage ins Leben. Die erste Veranstaltung fand im damaligen Landkreis Fritzlar-Homberg und zwar in der Gemeinde Wabern statt. Es erfolgte immer einmal jährlich ein Kreisseniorentag für das gesamte Kreisgebiet. Seit dem Zusammenschluss der Landkreise Fritzlar-Homberg, Ziegenhain und Melsungen im Jahre 1974 erfolgte pro Landkreis ein Seniorentag und im Jahre 2008 erfolgte aufgrund der hohen Nachfrage eine Aufteilung auf fünf Kreisseniorentage für den gesamten Landkreis. Bis zu 2.100 ältere Menschen über 80 Jahre aus unserem Landkreis können kostenlos einen unbeschwerten Nachmittag erleben. Die Finanzierung erfolgt durch den Landkreis Schwalm-Eder und die Kreissparkasse Schwalm-Eder. Die älteren Menschen werden mit Kaffee, Kuchen und belegten Broten bewirtet und durch ein buntes, abwechslungsreiches und musikalisches Programm unterhalten. Es sind verschiedene Gruppen mit der Programmgestaltung des Nachmittages betraut. Das jeweilige Programm wird im jährlichen Wechsel durch eine andere Stadt-/Gemeindeverwaltung des Landkreises organisiert. Mitarbeiter des Landkreises, freiwillige Helfer des Deutschen Roten Kreuzes und Helfer der Landfrauen und Seniorenclubs aus unserem Landkreis begleiten die Seniorinnen und Senioren. Die Bewirtung und die Organisation erfolgt durch den Fachbereich Sozialverwaltung des Landkreises. |
Formulare aus dem Fachbereich Sozialverwaltung finden Sie hier.