Kindesunterhalt
Kindesunterhalt
Ansprechpartner:
Name |
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Hermann , Pia |
Jaeger, Marie-Belle |
Lampe, Angelika |
Zettl, Meike |
Zuständiger Fachbereich:
Beschreibung:
Die Zuständigkeiten für die Beurkundungen richten sich nach dem Wohnort des Kindes. Ihren direkten Ansprechpartner entnehmen Sie bitte der nachstehenden Aufzählung:
Für Bad Zwesten, Edermünde, Gilserberg, Knüllwald, Körle, Malsfeld, Melsungen (M-Z), Niedenstein, Ottrau, Schrecksbach, Schwalmstadt: Meike Zettl
Für Borken (A-V), Guxhagen, Homberg, Melsungen (A-L): Angelika Lampe
Für Borken (W-Z), Felsberg (L-Z), Morschen, Neuental, Neukirchen, Spangenberg, Wabern, Willigshausen: Marie-Belle Jaeger
Für Felsberg (A-K), Frielendorf, Fritzlar, Gudensberg, Jesberg, Oberaula, Schwarzenborn: Pia Hermann
Das Jugendamt bietet seine Hilfe auch zur Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen des Kindes an.
Der Beistand ermittelt das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, errechnet die Höhe des Unterhalts und versucht, durch Gespräche mit allen Beteiligten eine Einigung herbeizuführen. Die freiwillig erklärte Unterhaltsverpflichtung kann vom Jugendamt beurkundet werden. Ist der Unterhalt streitig, so vertritt der Beistand das Kind in einem gerichtlichen Unterhaltsverfahren.
Wenn Unterhaltspflichtige nicht zahlen, kümmert sich der Beistand auch um die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche (z.B. durch Lohnpfändung).
DATENSCHUTZ
Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Datenschutz-Grundverordung (DSGVO). Diese können Sie unter dem folgend Link aufrufen: