Kreisverwaltung zwischen den Jahren geöffnet
Fachbereiche des Schwalm-Eder-Kreises nach den Feiertagen bis zum 30. Dezember erreichbar – einziger Schließtag am Freitag, 2. Januar 2026
Der Schwalm-Eder-Kreis teilt mit, dass die Kreisverwaltung zwischen den Jahren für den Publikumsverkehr geöffnet ist. Einziger Schließtag wird Freitag, 2. Januar, sein.
Bei den Zulassungsstellen wird es jedoch Einschränkungen geben. Die Stellen in Schwalmstadt-Ziegenhain, Melsungen und Fritzlar sind vom 24. Dezember bis einschließlich 2. Januar geschlossen. Die Zulassungsstelle in Homberg (Efze) ist am 29. und 30. Dezember geöffnet. An diesen beiden Tagen können in dringenden Fällen auch telefonisch Termine unter05681/775-3076 vereinbart werden.
Aufgrund der bevorstehenden Kommunalwahl am 15. März, wird die Kreiswahlleitung auch am Freitag, 2. Januar, telefonisch unter 05681/775-3023 für die Einreichung von Wahlvorschlägen erreichbar sein.
Folgende Rufbereitschaften der Kreisverwaltung sind zudem während der Schließung am 2. Januar eingerichtet:
- Allgemeiner Sozialer Dienst (Kinderschutz), zu und außerhalb der Dienstzeiten -unter Tel. 05681/775 5138
- Sozialpsychiatrischer Dienst, zu den Dienstzeiten (08:00 – 16:00 Uhr, Freitag bis 13:00 Uhr) unter Tel. 05681/775 5364
- in Notfällen auch außerhalb der Dienstzeiten (inkl. Wochenenden und Feiertagen) unter Tel. 0172/2725322
Selbstverständlich ist die Zentrale Leitstelle des Schwalm-Eder-Kreises wie gewohnt erreichbar.
Die Kreisverwaltung Schwalm-Eder bittet um Verständnis und wünscht allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern schöne Weihnachten und einen guten Start in das kommende Jahr.