Informationen zur Vogelgrippe (Aviäre Influenza)
Aviäre Influenza (von lat. avis, Vogel), umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoirwirt im wilden Wasservogel hat. Diese Viren treten in zwei Varianten (gering/hochpathogen) und verschiedenen Subtypen (H1-16 in Kombination mit N1-9) auf. Geringpathogene aviäre Influenzaviren (LPAIV) der Subtypen H5 und H7 verursachen bei Hausgeflügel, insbesondere bei Enten und Gänsen, kaum oder nur milde Krankheitssymptome. Allerdings können diese Viren spontan zu einer hochpathogenen Form (hochpathogene aviäre Influenzaviren, HPAIV) mutieren, die sich dann klinisch als Geflügelpest zeigt.
Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen.
Zur Risikobewertung für den Schwalm-Eder-Kreis stützen wir uns vorrangig auf die Risikoeinschätzung des FLI (Friedrich-Loeffler-Institut) und beobachten das Seuchengeschehen in Deutschland, Hessen und selbstverständlich den Nachbarlandkreisen aktuell sehr genau. Dazu stehen wir in engem Austausch mit den Nachbarlandkreisen.
Aktuell werden durch das Veterinäramt alle Meldungen zu tot aufgefundenen Wildvögeln konsequent verfolgt. Die Tiere werden eingesammelt und zur Untersuchung an das Hess. Landeslabor nach Gießen gebracht.
Tote oder kranke Vögel, insbesondere Wassergeflügel (Schwäne, Enten, Gänse) und Greifvögel, sollten umgehend dem zuständigen Veterinärbehörde gemeldet werden. Vereinzelte tote Singvögel oder Tauben müssen nicht gemeldet werden (diese können über den Hausmüll in einer verschlossenebn Tüte entsorgt werden). Sollten jedoch mehrere tote Vögel dieser Arten in einem Gebiet gefunden werden, ist eine Meldung an die zuständige Veterinärbehörde sinnvoll.
Wir beobachten das Geschehen mit erhöhter Aufmerksamkeit und weisen alle Geflügelhalter daraufhin, dass nach dem Tiergesundheitsgesetz (§3) der Tierhalter die allgemeine Pflicht hat, zur Vorbeugung vor Tierseuchen und zu deren Bekämpfung dafür Sorge zu tragen, dass Tierseuchen weder in seinen Bestand eingeschleppt noch aus seinem Bestand verschleppt werden sowie sich im Hinblick auf die Übertragbarkeit anzeigepflichtiger Tierseuchen bei den von ihm gehaltenen Tieren sachkundig zu machen und Vorbereitungen zur Umsetzung von Maßnahmen zu treffen, die von ihm beim Ausbruch einer Tierseuche nach den für die Tierseuche maßgeblichen Rechtsvorschriften durchzuführen sind.
Konkret sollte daher auf eine konsequente Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in jeder Geflügelhaltung geachtet werden.
Meldepflicht für alle Geflügelhaltungen
Alle Halter von Geflügel und anderen Vögeln im Schwalm-Eder-Kreis sind verpflichtet, ihre Haltung mit Art, Anzahl und Haltungsform beim Veterinäramt des Schwalm-Eder-Kreises anzuzeigen. Das Formular zur Meldung finden Sie hier: Meldung von Geflügehaltungen
Der Pflicht zur Meldung unterliegen alle privaten und gewerblichen Geflügelhaltungen.
Kontakt Veterinäramt des Schwalm-Eder-Kreises
Sprechzeiten
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.
Weitere Informationen zur Vogelgrippe
Merkblatt: Umgang mit verendeten Wildvögeln
Merkblatt: Verhaltensregeln "Hausgeflügel vor Geflügelpest schützen"
Merkblatt: Aufstallungspflicht und Konsequenzen für Geflügel
Informationen des Friedrich Loeffler Instituts zur Geflügelpest