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    Blick von der Altenburg bei Bad Zwesten

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    Bildautor: Mike Lauer | Bad Zwesten
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Informationen zur Vogelgrippe (Aviäre Influenza)

Inhaltsbereich

Aviäre Influenza (von lat. avis, Vogel), umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoirwirt im wilden Wasservogel hat. Diese Viren treten in zwei Varianten (gering/hochpathogen) und verschiedenen Subtypen (H1-16 in Kombination mit N1-9) auf. Geringpathogene aviäre Influenzaviren (LPAIV) der Subtypen H5 und H7 verursachen bei Hausgeflügel, insbesondere bei Enten und Gänsen, kaum oder nur milde Krankheitssymptome. Allerdings können diese Viren spontan zu einer hochpathogenen Form (hochpathogene aviäre Influenzaviren, HPAIV) mutieren, die sich dann klinisch als Geflügelpest zeigt.

Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen.

Zur Risikobewertung für den Schwalm-Eder-Kreis stützen wir uns vorrangig auf die Risikoeinschätzung des FLI (Friedrich-Loeffler-Institut) und beobachten das Seuchengeschehen in Deutschland, Hessen und selbstverständlich den Nachbarlandkreisen aktuell sehr genau. Dazu stehen wir in engem Austausch mit den Nachbarlandkreisen.

Aktuell werden durch das Veterinäramt alle Meldungen zu tot aufgefundenen Wildvögeln konsequent verfolgt. Die Tiere werden eingesammelt und zur Untersuchung an das Hess. Landeslabor nach Gießen gebracht.

Tote oder kranke Vögel, insbesondere Wassergeflügel (Schwäne, Enten, Gänse) und Greifvögel, sollten umgehend dem zuständigen Veterinärbehörde gemeldet werden. Vereinzelte tote Singvögel oder Tauben müssen nicht gemeldet werden (diese können über den Hausmüll in einer verschlossenebn Tüte entsorgt werden). Sollten jedoch mehrere tote Vögel dieser Arten in einem Gebiet gefunden werden, ist eine Meldung an die zuständige Veterinärbehörde sinnvoll.

Wir beobachten das Geschehen mit erhöhter Aufmerksamkeit und weisen alle Geflügelhalter daraufhin, dass nach dem Tiergesundheitsgesetz (§3) der Tierhalter die allgemeine Pflicht hat, zur Vorbeugung vor Tierseuchen und zu deren Bekämpfung dafür Sorge zu tragen, dass Tierseuchen weder in seinen Bestand eingeschleppt noch aus seinem Bestand verschleppt werden sowie sich im Hinblick auf die Übertragbarkeit anzeigepflichtiger Tierseuchen bei den von ihm gehaltenen Tieren sachkundig zu machen und Vorbereitungen zur Umsetzung von Maßnahmen zu treffen, die von ihm beim Ausbruch einer Tierseuche nach den für die Tierseuche maßgeblichen Rechtsvorschriften durchzuführen sind.

Konkret sollte daher auf eine konsequente Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in jeder Geflügelhaltung geachtet werden.

Meldepflicht für alle Geflügelhaltungen

Alle Halter von Geflügel und anderen Vögeln im Schwalm-Eder-Kreis sind verpflichtet, ihre Haltung mit Art, Anzahl und Haltungsform beim Veterinäramt des Schwalm-Eder-Kreises anzuzeigen. Das Formular zur Meldung finden Sie hier: Meldung von Geflügehaltungen

Der Pflicht zur Meldung unterliegen alle privaten und gewerblichen Geflügelhaltungen.

Kontakt Veterinäramt des Schwalm-Eder-Kreises

Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 53 - Gesundheit
Hans-Scholl-Straße 5
34576 Homberg (Efze)
05681/775-3908

Sprechzeiten

Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr

Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.

Weitere Informationen zur Vogelgrippe

Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 1/2025 des Landrats des Schwalm-Eder-Kreises zum Schutz vor der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI)

Pressemeldung des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat zur Geflügelpest vom 15.10.2025

Link zur Homepage des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Merkblatt: Umgang mit verendeten Wildvögeln

Merkblatt: Verhaltensregeln "Hausgeflügel vor Geflügelpest schützen"

Merkblatt: Aufstallungspflicht und Konsequenzen für Geflügel

Informationen des Friedrich Loeffler Instituts zur Geflügelpest

Informationen des HMLU zu Biosicherheitsmaßnahmen

Info-Bereich

Aktuelle Informationen

Auf dem Bild sind drei Kraniche zu sehen, die in einer offenen Wiesenlandschaft nebeneinander gehen. Der Hintergrund ist leicht unscharf, wodurch die Vögel im Vordergrund besser zu erkennen sind. Über das Bild ist in schwarzer, gut lesbarer Schrift der Text „Informationen zur Vogelgrippe“ gelegt.

Eine Person arbeitet an einem Laptop, auf dessen Bildschirm eine Kalender- und Uhrzeitansicht zur Online-Terminvergabe angezeigt wird. In der Mitte des Bildschirms steht der Text „Online Terminvergabe“. Ein Klick auf das Bild führt zur Seite für die Online-Terminvereinbarung.

Informationen Afrikanische Schweinepest (ASP) und Blauzungenkrankheit

Navigationsbild Informationen zur Maul- und Klauenseuche

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Kontakt

Kreisverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises
Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)
05681/775-0
05681/775-1515
info@schwalm-eder-kreis.de
https://www.schwalm-eder-kreis.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 113057217

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