60.2 - Untere Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde
Die allgemeine Aufgabenzuweisung für die Untere Bauaufsichtsbehörde enthält die Hessische Bauordnung (HBO).
Danach haben die Bauaufsichtsbehörden bei baulichen und sonstigen Anlagen für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu sorgen. In Wahrnehmung dieser Aufgaben haben sie die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Zum Aufgabenbereich der Unteren Bauaufsichtsbehörde gehören insbesondere die Bearbeitung von Bauanträgen und Bauvoranfragen, die Durchführung von Verfahren bei Verstößen gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften sowie die Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz.
Die grundlegenden Regelungen für die Untere Denkmalschutzbehörde finden sich im Hessischen Denkmalschutzgesetz.
Die Aufgabe des Denkmalschutzes ist es, die Kulturdenkmäler als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung zu schützen und zu erhalten. Um dies zu erreichen, haben die Denkmalschutzbehörden diejenigen Maßnahmen zu treffen, die ihnen nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich erscheinen. Zum Aufgabenbereich der Unteren Denkmalschutzbehörde gehört insbesondere die Durchführung von Genehmigungsverfahren nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz sowie die Beratung der Eigentümer von Kulturdenkmälern.
Hinweis zum Bauportal
Ab sofort können Bauvoranfragen, Bauanträge und Mitteilung baugenehmigungsfreigestellter Verfahren für Bauvorhaben im Schwalm-Eder-Kreis in digitaler Form über das Bauportal Hessen eingereicht werden. Das Ausfüllen von Antragsformularen ist dadurch nicht mehr notwendig, die erforderlichen Bauvorlagen werden als PDF-Dokumente hochgeladen und die gesamte Kommunikation erfolgt ausschließlich über das Bauportal. Hierfür ist eine einmalige Registrierung der Entwurfsverfasser und der Bauherrschaft erforderlich.
Als Hilfestellung dient das Handbuch zum Bauportal Hessen. Technische Fragen, die das Bauportal Hessen betreffen, richten Sie bitte per E-Mail an support-digitalisierung@ekom21.de oder telefonisch unter 0641/9830-3744.
Die Sachbearbeiter der Unteren Bauaufsichtsbehörde stehen weiterhin bei fachlichen Fragen, die das Bauvorhaben betreffen, zur Verfügung.
Überschrift
Bauaufsichtsangelegenheiten Standardbau – Kommunale Zuständigkeiten
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Bauaufsichtsangelegenheiten Sonderbau
Denkmalschutzangelegenheiten – Kommunale Zuständigkeiten