Förderungsgewährung in der Kindertagespflege
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Die Kindertagespflege dient der Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater und ist zumeist ein Angebot der öffentlichen Jugendhilfe, also der Jugendämter der Landkreise und Städte. Die Betreuung findet in der Regel im Haushalt Tagesmutter oder des Tagesvaters statt, kann aber auch im Haushalt der Eltern des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen erfolgen.
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 51.10 - Frühkindliche Förderung
Parkstraße 6
34576
Homberg (Efze
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:30
bis
12:30
Uhr
und
13:30
bis
17:30
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
13:00
Uhr
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Für die Betreuung des Kindes in Kindertagespflege ist in der Regel ein Elternbeitrag an das Jugendamt zu entrichten.
Anträge / Formulare
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.
Rechtsgrundlage
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
weiterführende Links
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.
Kontakte:
Fachberatung Kindertageseinrichtungen/Fachberatung Bildungs- und Erziehungsplan (BEP)
05681/775-5203
Fachberatung Kindertageseinrichtungen/Fachberatung Bildungs- und Erziehungsplan (BEP)
05681/775-5208
Zuständig Sachbearbeitung für die Kommunen: Felsberg, Gilserberg, Oberaula, Ottrau
05681/775-5236
Zuständig Sachbearbeitung für die Kommunen: Frielendorf, Gudensberg, Knüllwald, Neukirchen
05681/775-5204
Zuständig Sachbearbeitung für die Kommunen: Borken, Guxhagen, Jesberg, Malsfeld, Melsungen, Neuental, Wabern
05681/775-5202
Zuständig Sachbearbeitung für die Kommunen: Homberg, Körle, Morschen, Spangenberg
05681/775-5201
Zuständig Sachbearbeitung für die Kommunen: Niedenstein, Schrecksbach, Schwalmstadt, Schwarzenborn, Willingshausen
05681/775-5200
Zuständig Sachbearbeitung für die Kommunen: Bad Zwesten, Edermünde und Fritzlar
05681/775-5235