Hilfe zur Gesundheit Erbringung
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Wenn Sie nicht krankenversichert sind und für kurze Zeit (voraussichtlich weniger als einen Monat) ununterbrochen Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, stellt das Sozialamt unmittelbar durch Ausstellen eines Behandlungsscheins die notwendige medizinische Versorgung sicher.
Dazu gehören
Dazu gehören
- Vorbeugende Gesundheitshilfe zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten
- Hilfe bei Krankheit
- Hilfe zur Familienplanung
- Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- Hilfe bei Sterilisation
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der zuständige Sozialhilfeträger kann jedoch erst einen Behandlungsschein ausstellen, ab dem er von dem Bedarf Kenntnis erhalten hat. Deshalb ist es wichtig, möglichst zeitnah einen Antrag zu stellen.
Bearbeitungsdauer
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden, insbesondere wenn erkennbare Dringlichkeit vorliegt.
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 50.6 - Betreuungsstelle für Zuwanderer / Krankenhilfe
Hans-Scholl-Straße 5
34576
Homberg (Efze)
Montag:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:30
bis
12:00
Uhr
Donnerstag:
von
13:30
bis
17:30
Uhr
Freitag:
von
08:30
bis
12:30
Uhr
Oder nach individueller Vereinbarung.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Es fallen keine Gebühren an.
Anträge / Formulare
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Es genügt ein formloser Antrag bei dem für Sie zuständigen Sozialamt.
Rechtsgrundlage
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
weiterführende Links
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
- Formloser Antrag zur Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte/eines Behandlungsscheines
- Aktueller Bescheid über existenzsichernde Leistungen
- Personalausweis oder Pass
- Rezepte und/oder ggfs. Zahlungsbelege,
- erforderliche Beratungsbestätigungen, Kostenvoranschläge, Ablehnungsbescheide
Kontakte:
05681/775-5052
05681/775-5053
05681/775-5050
05681/775-5033
05681/775-5026
05681/775-5043
05681/775-5024
05681/775-5031
05681/775-5044
05681/775-5046
05681/775-5027
05681/775-5022
05681/775-5030
05681/775-5020
05681/775-5040
05681/775-5041
05681/775-5023
05681/775-5054
05681/775-5032
05681/775-5048
05681/775-5056
05681/775-5034
05681/775-5029
05681/775-5055
05681/775-5037
05681/775-5042
05681/775-5036
05681/775-5045
05681 775 5038
05681/775-5051
05681/775-5036
05681/775-5049
05681/775-5035
05681/775-5025
05681/775-5028