Kfz-Kennzeichen: Rotes 07er (Oldtimer)
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Oldtimer können Fahrzeuge sein, die vor 30 Jahren oder früher erstmals zugelassen wurden. Solche Fahrzeuge, die weitestgehend dem Originalzustand entsprechen und gut erhalten sind, sind kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut. Oldtimer sind oft nicht für den Alltagsverkehr gedacht. Es gibt aber historische Fahrzeuge, mit denen Sie uneingeschränkt am Straßenverkehr teilnehmen können. Diese Fahrzeuge führen im Kennzeichen an der letzten Stelle ein "H", das für "historisch" steht.
Ein H-Kennzeichen ist mit verschiedenen Vorteilen für Sie verbunden, zum Beispiel:
Bei der Zulassung müssen Sie ein Gutachten für die Einstufung Ihres Fahrzeugs als Oldtimer durch eine amtlich anerkannte sachverständige Person vorlegen. Im Rahmen dieses Gutachtens wird auch eine Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt.
Auch bei Oldtimern müssen Sie die Kennzeichenschilder entsprechend den rechtlichen Vorgaben anbringen. Ausnahmen zur Ausgestaltung und Anbringung müssen rechtlich zulässig oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen sein.
Ein H-Kennzeichen ist mit verschiedenen Vorteilen für Sie verbunden, zum Beispiel:
- Steuererleichterungen
- Versicherungsvorteile
- abweichende Regelungen in Umweltzonen
Bei der Zulassung müssen Sie ein Gutachten für die Einstufung Ihres Fahrzeugs als Oldtimer durch eine amtlich anerkannte sachverständige Person vorlegen. Im Rahmen dieses Gutachtens wird auch eine Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt.
Auch bei Oldtimern müssen Sie die Kennzeichenschilder entsprechend den rechtlichen Vorgaben anbringen. Ausnahmen zur Ausgestaltung und Anbringung müssen rechtlich zulässig oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen sein.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Es gibt folgende Hinweise:
Ohne amtliche Kennzeichen dürfen Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Flächen bewegt oder abgestellt werden. Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein und müssen entsprechend den rechtlichen Vorgaben am Fahrzeug angebracht sein.
Bestimmte Kennzeichenkombinationen sind länderspezifisch gesperrt.
Ohne amtliche Kennzeichen dürfen Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Flächen bewegt oder abgestellt werden. Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein und müssen entsprechend den rechtlichen Vorgaben am Fahrzeug angebracht sein.
Bestimmte Kennzeichenkombinationen sind länderspezifisch gesperrt.
Rechtsgrundlage
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
weiterführende Links
- § 10 Absatz 1 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- § 2 Satz 1 Nummer 22 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- Anlage 4 Abschnitt 4 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- § 9 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- § 12 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- § 20 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- § 26 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- Anlage 1 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
- Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer durch eine amtlich anerkannte sachverständige Person.
-
Erfolgt die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens im Rahmen eines Zulassungsverfahrens, sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
- Fahrzeugbrief oder
- ausländische Fahrzeugpapiere oder
- bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
- die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, genannt Certificate of Conformity (CoC), oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
-
Eigentumsnachweis
- Kaufvertrag oder
- Rechnung
- Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für das Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen
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