Reit- oder Fahrbetrieb, Erlaubnis
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Wenn Sie einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis kann einer einzelnen Person (Einzelfirma) oder einer Kapitalgesellschaft erteilt werden. Bei einer Personengesellschaft erhalten die einzelnen persönlich haftenden Gesellschafter jeweils eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis kann einer einzelnen Person (Einzelfirma) oder einer Kapitalgesellschaft erteilt werden. Bei einer Personengesellschaft erhalten die einzelnen persönlich haftenden Gesellschafter jeweils eine Erlaubnis.
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 39.1 - Zentrale Dienste
Hans-Scholl-Straße 5
34576
Homberg (Efze)
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
17:30
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
13:00
Uhr
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Es werden Gebühren erhoben nach
- der allgemeinen Verwaltungskostenordnung und
- der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Rechtsgrundlage
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
- § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 8c TierSchG
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
Kontakte:
05681/775-3911
05681/775-3910
05681/775-3912
05681/775-3913
05681/775-3908