Sorgeerklärung Beurkundung
Die Anerkennung der Vaterschaft ist Voraussetzung für die gemeinsame Sorgeerklärung. Sofern noch nicht geschehen, können Sie die Vaterschaft und Sorge gemeinsam beim Jugendamt erklären.
Überschrift
Zuständig für die Kommunen: Homberg (Beistandschaften)
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Zuständig für die Kommunen: Borken, Gilserberg, Guxhagen (Beistandschaften)
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Zuständig für die Kommunen: Frielendorf, Schwalmstadt, Spangenberg (Beistandschaften)
Zuständig für die Kommunen: Felsberg, Melsungen (Beistandschaften)
Zuständig für die Kommunen: Bad Zwesten, Edermünde, Knüllwald, Malsfeld, Niedenstein (Beistandschaften)
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.
Notar: ca. 80,00 Euro zzgl. Auslagen
andere Downloads
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern
- Geburtsurkunde des Kindes, in der der Vater eingetragen ist oder Mutterpass bei vorgeburtlicher Sorgeerklärung
- Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung oder Gerichtsbeschluss über die Feststellung der Vaterschaft
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