Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Jugendliche und junge Volljährige können eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung in Anspruch nehmen. Diese Form der Erziehungshilfe kommt bei besonders schwerwiegenden Problemen und akuten Gefährdungssituationen in Frage. Diese Hilfe konzentriert sich daher ganz auf die Betroffenen. Sie bezieht, wenn möglich, aber auch deren soziales Umfeld mit ein.
Die Einzelbetreuung soll den Betroffenen helfen,
Die Einzelbetreuung soll den Betroffenen helfen,
- mit ihrer Lage umzugehen,
- Selbstbewusstsein und Perspektiven zu entwickeln,
- Konflikte selbständig zu lösen und
- eine eigenständige Lebensführung zu erreichen
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
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Hilfen zur Erziehung werden in der Regel von sogenannten freien Trägern der Jugendhilfe durchgeführt. Eltern können zwischen verschiedenen Anbietern wählen, wenn diese vergleichbare Angebote machen und damit keine höheren Kosten entstehen.
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 51.3 - Allgemeiner sozialer Dienst
Parkstraße 6
34576
Homberg (Efze)
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
17:30
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
13:00
Uhr
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
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Die Kosten der Hilfe trägt das Jugendamt.
Die Sorgeberechtigten müssen sich im Falle einer (teil-)stationären Hilfe möglicherweise an den Kosten für die Hilfe entsprechend ihren finanziellen Verhältnissen beteiligen. Ist das Einkommen zu gering, ist ein Kostenbeitrag in Höhe des Kindergeldes zu leisten.
Die Sorgeberechtigten müssen sich im Falle einer (teil-)stationären Hilfe möglicherweise an den Kosten für die Hilfe entsprechend ihren finanziellen Verhältnissen beteiligen. Ist das Einkommen zu gering, ist ein Kostenbeitrag in Höhe des Kindergeldes zu leisten.
Anträge / Formulare
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Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt.
Rechtsbehelf
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Bitte beachten Sie entsprechende Angaben im Leistungsbescheid des Jugendamts.
Was muss ich mitbringen?
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Klären Sie direkt mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Kontakte:
05681/775-5154
05681/775-5149
05681/755-5222
05681/775-5140
05681/775-5132
05681/775-5223
05681/775-5250
05681/775-5155
05681/775-5247
05681/775-5143
05681/775-5147
05681/775-5246
05681/775-5131
05681/775-5130
05681/775-5148
05681/775-5150
05681/775-5136
05681/775-5141
05681/775-5152
05681/775-5151
05681/775-5139
05681/775-5144
05681/775-5135