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Dorfentwicklung

Inhaltsbereich

Moderne und zukunftsfähige Dörfer machen den ländlichen Raum aus. Ziel der Dorfentwicklung in Hessen ist daher, die Dörfer im ländlichen Raum als attraktiven und lebendigen Lebensraum zu gestalten sowie durch eine eigenständige Entwicklung die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Potenziale vor Ort zu mobilisieren.


Dörfliche Lebensformen sowie das bau- und kulturgeschichtliche Erbe in hessischen Dörfern sind vielfältig und machen ihren individuellen Charakter aus. Mit der Förderung sollen die Innenentwicklung gestärkt sowie die Ortskerne funktional und gestalterisch erhalten und entwickelt werden. Daher liegt ein besonderer Fokus auf der Bewahrung der Baukultur, der Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität sowie der Entwicklung der örtlichen Grundversorgung und Daseinsvorsorge.


Dabei kommt es auf alle im Dorf an. Bürgermitwirkung ebenso wie der Aufbau von Netzwerken zur Stärkung der Daseinsvorsorge sind eigenständige Programmziele.


Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der WIBank und des HMLU.

Förderungsmöglichkeiten und Konditionen

Maßnahmen der Dorfentwicklung werden in den anerkannten Förderschwerpunkten auf der Grundlage eines kommunalen Entwicklungskonzeptes durchgeführt. Es können nur Bauvorhaben gefördert werden, die im abgegrenzten Fördergebiet liegen oder es sich bei dem Objekt um ein Einzelkulturdenkmal handelt.

Die entsprechenden Förderkonditionen ergeben sich aus der aktuell gültigen Richtlinie

Förderschwerpunkte

  • Ottrau
  • Felsberg
  • Borken (Hessen)
  • Homberg (Efze)
  • Neukirchen
  • Gilserberg
  • Guxhagen
  • Morschen
  • Melsungen
  • Gudensberg
  • Malsfeld

Förderangebote für Privatpersonen

Es kann eine Förderung für Investitionen in die Umnutzung, Sanierung, Erweiterung und für den Neubau von Gebäuden einschließlich privater Hof-, Garten- und Grünflächen beantragt werden. Dabei muss die Maßnahme auf Grundlage regionaltypischer Bauweise durchgeführt werden (Informationen in der Broschüre „Grundsätze des regionaltypischen Bauens in der Dorf- und Regionalentwicklung“) .

Für jedes Vorhaben kann je Objekt ein Zuschuss in Höhe von 35 Prozent der förderfähigen Nettokosten gewährt werden. Es gelten folgende Obergrenzen:

  • 45.000 Euro z. B. bei Wohnhaus, Nebengebäude, Scheune, Außenanlage
  • 60.000 Euro bei Kulturdenkmälern
  • 200.000 Euro für den Umbau von Wirtschaftsgebäuden, zum Beispiel Scheunen, bis zu drei Wohneinheiten

Förderangebote für Kommunen

Grundlage für kommunale Maßnahmen in der Dorfentwicklung ist das kommunale Entwicklungskonzept (KEK). Mit Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger haben die Kommunen Handlungsfelder und Schwerpunkte erarbeitet, in denen sie Maßnahmen umsetzen möchten.


Beispielhafte kommunale Vorhaben sind die Neugestaltung von „Dorfplätzen“ und Spielplätzen, Herstellung der Barrierefreiheit in Dorfgemeinschaftshäusern oder Verbesserung von Mobilitätsangeboten (nicht abschließend).

Antragsverfahren

Vor der Antragstellung muss eine städtebauliche Erstberatung zum Objekt durch das zuständige Beratungsbüro des jeweiligen Förderschwerpunktes erfolgen (nur bei Privatpersonen). Diese ist für die Antragstellenden kostenlos. Bei Interesse an einer Förderung sollte ebenfalls der Kontakt zur zuständigen Sachbearbeiterin der Arbeitsgruppe 80.3 - Dorf- und Regionalentwicklung - im Fachbereich Wirtschaftsförderung aufgenommen werden.


Die Kontaktdaten der Sachbearbeiterinnen finden Sie auf der rechten Seite.

Der Förderantrag kann ausschließlich über das Portal für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (Onlineantragstellung) gestellt werden.
 
Für die Anmeldung benötigen Sie eine 7-stellige Personenidentnummer (PI). Eine PI-Nummer haben alle, die schon mal einen Förderantrag gestellt haben. Wenn zum ersten Mal eine Antragstellung erfolgt, müssen Sie zunächst den Button „Noch kein Konto? Hier registrieren“ auswählen. Eine Anleitung für die Registrierung finden Sie hier.

Was brauche ich für die Registrierung?

  • Persönliche Daten
  • E-Mail-Adresse
  • Objektadresse (falls keine Adresse vorliegt, werden die Flurdaten benötigt)
  • Personalausweis
  • Bestätigung der Bankverbindung

Welche Unterlagen müssen vorliegen?

  • Fotos des Objektes, außen und innen (wenn die Maßnahme den Innenbereich betrifft)
  • Beratungsprotokoll des Fachbüros
  • Kostenschätzung nach DIN276 bis in die zweite Ebene eines Architekten (mit Unterschrift und Stempel) oder mindestens zwei vergleichbare Angebote pro Gewerk
  • Finanzierungsbestätigung, zum Beispiel durch Kontoauszüge oder Kreditbereitschaftserklärung der Bank
  • Eigentumsbestätigung


Gegebenenfalls notwendig:

  • Bevollmächtigung
  • Genehmigungen (Baugenehmigung, Denkmalschutzrechtliche Genehmigung etc.)
  • Verträge (Nutzungsvertrag, Pachtvertrag, Mietvertrag etc.)
  • Nachweis Rechtskonstrukt (Satzung, GbR-Vertrag etc.)
  • Nachweis über weitere Fördermittel

Eine Anleitung für die Antragstellung finden Sie hier.

Wer ist für mich zuständig?

Förderschwerpunkt

Borken (Hessen) und Gilserberg

Felsberg

Gudensberg und Malsfeld
 

Guxhagen und Homberg (Efze)

Melsungen und Neukirchen

Morschen

Ansprechpartnerin

Frau Theresa Bertram

Frau Wenke Uchtmann

Herr Marc Koller


Herr Lars Beckmann

Frau Stephanie Eberhardt

Frau Maike Eberhardt


Ansprechparterinnen

Herr Lars Beckmann
Telefon:
05681/775-8028
E-Mail senden

Frau Theresa Bertram
Telefon:
05681/775-8038
E-Mail senden

Frau Maike Eberhardt
Telefon:
05681/775-8033
E-Mail senden

Frau Stephanie Eberhardt
Telefon:
05681/775-8039
E-Mail senden

Herr Marc Koller
Telefon:
05681/775-8044
E-Mail senden

Frau Wenke Uchtmann
Telefon:
05681/775-8035
E-Mail senden
 

Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 80.3 - Dorf- und Regionalentwicklung
Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)

Sprechzeiten

Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
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Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr

Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.

Downloads

  • Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Dorfentwicklung und Dorfmoderation
  • Grundsätze des regionaltypischen Bauens in der Dorf- und Regionalentwicklung
  • Anleitung Online-Auszahlungsantrag
  • Bankbestätigung
  • Bevollmächtigung Privatpersonengesellschaften
  • Bevollmächtigung Kommune
  • Eigentumsbestätigung
  • GEG Bestätigung
  • Erklärung zur Identifikation des Antragstellenden und Gruppenzugehörigkeit
  • Selbsterklärung Russlandsanktionen
  • Folgekosten Dorfentwicklung/LEADER
  • Inventarliste Dorfentwicklung/LEADER
  • Antrag auf Bewilligung der Zahlung und Verwendungsnachweis
  • Merkblatt zum Ausfüllen und Einreichen von Anträgen auf Bewilligung der Zahlung und Verwendungsnachweisen
  • Antrag auf vorzeitigen Projektbeginn
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05681/775-0
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Einzelne Bereiche können abweichende Öffnungszeiten haben: Arbeitsgruppen mit abweichenden Öffnungszeiten


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