Mietwohngebäude Modernisierung
Modernisierung von Mietwohnungen
Die Fördermittel werden für die Modernisierung von Mietwohnungen, die vor dem 1. Januar 1995 bezugsfertig geworden sind, bereitgestellt. Die Förderung besteht aus einem zinsgünstigen Baudarlehen (nachrangige Absicherung) sowie einem zusätzlichen Finanzierungszuschuss. Die geförderten Wohnungen unterliegen einer Belegungs- und Mietpreisbindung.
Nicht gefördert werden können energetische Maßnahmen, die die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen ihrer Programme mit zinsverbilligten Darlehen fördert.
Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen gern zur Verfügung.
Ansprechpartner
Herr
Dirk
Blumenstein
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 80.1 - Förder-, Standort- und Planungsberatung
Parkstraße 6
34576
Homberg (Efze)