Mietwohngebäude Neubau

Mietwohngebäude

Die soziale Wohnraumförderung dient Haushalten, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Zur Unterstützung von Haushalten bei der Versorgung mit bezahlbarem Mietwohnraum werden vom Land Hessen Fördermittel bereitgestellt. Förderfähig sind Maßnahmen im Mietwohnungsbau, bei denen mindestens vier Wohneinheiten entstehen oder modernisiert werden.

Neubau von Mietwohnungen

Die Fördermittel werden für die Schaffung von Wohnraum, der zur dauerhaften Fremdvermietung zweckbestimmt ist, bereitgestellt. Die Förderung besteht aus einem zinsgünstigen Baudarlehen (nachrangige Absicherung) sowie einem zusätzlichen Finanzierungszuschuss. Die geförderten Wohnungen unterliegen einer Belegungs- und Mietpreisbindung.

Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner: Dirk Blumenstein