Dorfentwicklung

Verfahren der Dorfentwicklung werden in Hessen auf Antrag der interessierten Kommunen und nach einem Auswahlverfahren mit Anerkennung als Förderschwerpunkt durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz durchgeführt.

Ziele

Die Dorfentwicklung in Hessen beschreibt als Zielsetzung, Kommunen und Bürgerinnen und Bürger bei der Bewältigung verschiedener Aufgabenstellungen im ländlichen Raum zu unterstützen. Zu diesen Aufgaben zählen:

- Aktive Gestaltung des demografischen und strukturellen Wandels

- Erhaltung, Stärkung und Weiterentwicklung der Dorfkerne

- Vorrangstellung der Innenentwicklung gegenüber einer Außenentwicklung

- Sicherung und Verbesserung der Wohnfunktion

- Steigerung der Energieeffizienz und Minderung des Flächenverbrauchs

- Erhalt des historischen Erbes

- Umsetzung einer kommunalen Strategie zur Entwicklung

Verfahren

Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen die Bewohnerinnen und Bewohner. Sie sind aufgerufen bei der Konzeptbearbeitung und Maßnahmenumsetzung mitzuwirken durch das Entwickeln von Ideen, die Benennung von Defiziten, das Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten und das Einbringen eines ehrenamtlichen Engagements.

Für die Umsetzung von Vorhaben der Dorfentwicklung stellt das Land Hessen Fördergelder zur Verfügung. Das Verfahren läuft insgesamt 8 Jahre und gliedert sich in eine zweijährige Antrags- und Konzeptphase sowie eine Umsetzungsphase von 6 Jahren.

Als zentraler Baustein erarbeitet die Kommune zu Beginn des Verfahrens ein integriertes kommunales Entwicklungskonzept (IKEK), in dem für die Kommune wichtige Themen ortsübergreifend und integriert behandelt werden.  Die Konzeptentwicklung erfolgt unter intensiver Einbeziehung und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Die Vorhaben zur Umsetzung werden in einer Projekt- und Maßnahmenliste dokumentiert. Neben den kommunalen Vorhaben sind die Maßnahmen privater Hauseigentümer in den festgelegten Fördergebieten ein weiterer wesentlicher Baustein der Dorfentwicklung.

In das Verfahren eingebunden ist die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen. Dem Verfahren liegen die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Dorfentwicklung und Dorfmoderation in der aktuellen Fassung vom 01.01.2023 zu Grunde.

Förderung

Gefördert werden:

  • Dorfentwicklungskonzepte und Beratungsleistungen
  •  Vorhaben im Bereich der Basisinfrastruktur und der Daseinsvorsorge
  •  Investitionen in erhaltenswerte Gebäude
  •  Neugestaltung von Freiflächen mit besonderer Bedeutung  
  •  Maßnahmen des städtebaulich verträglichen Rückbaus.

Die Arbeitsgruppe 80.3 - Dorf- und Regionalentwicklung - im Fachbereich Wirtschaftsförderung unterstützt, begleitet und fördert den Prozess im Zeitraum des Verfahrens. Sie ist Bewilligungsstelle für die Entgegennahme und Bearbeitung von Förderanträgen sowie Auszahlung der Fördergelder.

Zurzeit sind folgende Kommunen als Förderschwerpunkt anerkannt:

Gemeinde Knüllwald     2014 - 2023 Umsetzungsphase
Gemeinde Ottrau           2017 - 2024 Umsetzungsphase
Gemeinde Gilserberg     2018 - 2026Umsetzungsphase
Stadt Homberg (Efze)2020 - 2027Konzeptphase
Stadt Felsberg2020 - 2027Konzeptphase
Stadt Melsungen2021 - 2028Konzeptphase
Stadt Neukirchen2021 - 2028Konzeptphase
Stadt Borken (Hessen)2022 - 2028Konzeptphase


 

Informationen zu den integrierten kommunalen Entwicklungskonzepten (IKEKs) der Kommunen und den jeweiligen Verfahren erhalten Sie auf den Homepages der Kommunen.

Ansprechpartner: 

Stefan Cichosz

Ute Heppe

Carmen Hucke-Eckhardt

Angelika Roth    

Sabine Krause

Yvonne Borowitz

Maike Eberhardt

Stephanie Eberhardt

Wenke Uchtmann

Förderung der privaten Bauvorhaben in den anerkannten Förderschwerpunkten im Schwalm-Eder-Kreis

Private Antragsteller können in den ausgewiesenen Bearbeitungsgebieten für die Investitionen zur ortstypischen Umnutzung, Erweiterung und Sanierung der Bausubstanz die Förderung beantragen. Für jede Maßnahme kann ein Zuschuss von 35% der förderfähigen Nettokosten bis max. 45.000,00 Euro (bei denkmalgeschützten Gebäuden bis max. 60.000,00 Euro, beim Umbau von Wirtschaftsgebäuden, z.B. Scheunen bis zu drei Wohneinheiten bis max. 200.000 Euro) beantragt werden. 

Gefördert werden: Sanierung der Dächer und Fassaden, Fenster und Türen, Innenaus- und Umbau, technische Infrastruktur in Verbindung mit dem Umbau, ortstypische Freiraumanlagen, u.a.

Wie funktioniert das Förderverfahren für private Baumaßnahmen?

Sie beantragen vor Beginn der Maßnahme die kostenlose Beratung eines Fachbüros (Information bei der Stadt oder Gemeinde) und holen jeweils zwei Kostenangebote oder eine Kostenschätzung des Architekten oder Ingenieurs ein.
Danach reichen Sie einen formellen Antrag mit dazugehörenden Unterlagen bei der Kreisverwaltung ein. Sie dürfen mit der Maßnahme erst beginnen, wenn Sie den schriftlichen Bewilligungsbescheid erhalten haben. Sie führen die Baumaßnahme durch und rechnen sie mit der Bewilligungsstelle bei der Kreisverwaltung ab. Danach folgt die Auszahlung der Fördermittel. Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. 

Wir laden Sie ein, die Zukunft Ihres Wohnumfeldes, Ihres Dorfes, Ihrer Kommune und Ihrer Region mitzugestalten. Nutzen Sie die Angebote! 

Das Hessische Umweltministerium bietet die Website "Dorfentwicklung in Hessen" an. Nutzerinnen und Nutzer können auf der Seite nach bestimmten Förderschwerpunkten oder Projekten suchen und Anregungen und Informationen finden.

Förderangebot Dorfmoderation – Moderations- und Beratungsleistungen zur Begleitung von Veränderungsprozessen

Diese Förderofferte richtet sich an die Kommunen, die nicht als Förderschwerpunkt der Dorfentwicklung anerkannt sind, jedoch aufgrund von strukturellen Veränderungen in Folge des demografischen und sozioökonomischen Wandels Handlungsbedarf zur Einleitung von Veränderungsprozessen sehen.

Ziele

Zielsetzung einer Förderung aus diesem Angebot ist die Unterstützung erforderlicher Veränderungsprozesse in den Bereichen soziale und kulturelle Infrastruktur und Netzwerke, Nahversorgung, Gesundheitsversorgung, Mobilität, ehrenamtliches Engagement und soziale Integration durch Moderations- und Beratungsdienstleistungen.

Verfahren

Durch ein vom Ministerium mittels eines Aufrufs initiiertes landesweites Auswahlverfahren (einmal im Jahr) wird Kommunen Gelegenheit gegeben Anträge zu stellen. Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel werden Anträge für eine Förderung ausgewählt, die besonderen qualitativen Anforderungen genügen.

Förderung

Gefördert werden Ausgaben für Moderations- und Beratungsdienstleistungen und die Erarbeitung kommunaler Entwicklungskonzepte.

Ansprechpartner für eine Erstberatung: Carmen Hucke-Eckhardt

Alle Formulare finden Sie hier: Formulare der Wirtschaftsförderung Schwalm-Eder