Behandlungsscheine ukrainische Staatsangehörige
Die Abrechnung der Krankenbehandlung der ukrainischen Staatsangehörigen erfolgt analog der Abrechnung für Asylbewerber über Behandlungsscheine. Diese können gern bei uns angefordert werden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es am sinnvollsten ist, wenn die Scheine von der behandelnden Praxis angefordert werden, damit sie auch an der richtigen Stelle ankommen.
Behandlungsscheine können ausschließlich an Hausärzte, Kinderärzte und Zahnärzte ausgestellt werden.
Nachfolgend einige Hinweise zum Ablauf:
- Damit wir einen Behandlungsschein ausstellen können, muss zuvor eine Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt mit entsprechender Stellung eines Leistungsantrags erfolgen.
- Aufgrund des hohen Antragsaufkommens erfolgt die Erfassung in der EDV leider zeitverzögert. Scheine können erst ausgestellt werden, wenn die Erfassung in unserer EDV abgeschlossen ist.
Um einen reibungslosen Arbeitsablauf zu gewährleisten, bitten wir von telefonischen Anfragen abzusehen. Bitte senden Sie ihre Scheinanforderung ausschließlich per Fax oder E-Mail an:
- 05681-775282
- krankenhilfe@schwalm-eder-kreis.de
Uns ist bewusst, dass das aktuelle Quartal am 31. März 2022 endet. Wir werden aufgrund des hohen Aufkommens nicht alle Behandlungsscheine zeitgerecht ausstellen können. Bitte nehmen Sie eine rückwirkende Abrechnung im Folgequartal vor.
Sollten Sie Überweisungen an Fachärzte ausstellen, müssen diese zur Genehmigung bei uns vorgelegt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.