Schnellnavigation Seitenkopf Info-Bereich Inhaltsbereich Navigation Seitenfuss Subnavigation
Seitenkopf
Zur Startseite: www.schwalm-eder-kreis.de
Schwalm-Eder-Kreis - Der Kreis mit den schönsten Ecken
  • Zur Startseite
  • Kontakt und Servicenummern
  • Icon facebook
  • Icon instagram
  • Icon youtube
  • Icon LinkedIn
  •  

    Sonnenaufgang Ruine Löwenstein

  •  

    Winterlandschaft im Schwalm-Eder-Kreis

  •  

    Weihnachtlicher Marktplatz in Fritzlar

  •  

    Winterliche Schwalm

    (Bildautor: Mike Lauer | Bad Zwesten)
  •  

    August-Franke-Turm

  •  

    Grifte im Schnee

Wird oft gesucht...

Fachbereich & Arbeitsgruppen
Pressemeldungen
Online Terminvergabe
Online-Services
Online KFZ Zulassung
Dienstleistungen A-Z
Bürgerservice
Veterinärwesen
Volkshochschule
Sie befinden sich hier:
Startseite
  • Aktuelles
    • Aktuelle Meldungen
      • Aktuelles aus dem Veterinäramt
Subnavigation
  • Aktuelle Meldungen
  • Auftragsvergaben
  • Führerscheinumtausch
  • Hilfe für die Ukraine | Допомога Україні
  • Kreistag live
  • Medizinstipendium
  • Stellenausschreibungen
  • Veranstaltungskalender

Aktuelle Informationen aus dem Veterinäramt

Inhaltsbereich

Afrikanischen Schweinepest (ASP): Allgemeine Informationen

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine fast immer tödlich verlaufende Viruserkrankung, die nur Haus- und Wildschweine befällt und für großes Tierleid sorgt. Für Menschen ist sie ungefährlich. Das Land Hessen hat mit „Dein Handeln zählt!“ – Hessen eine Öffentlichkeitskampagne zur Aufklärung über die Afrikanische Schweinepest (ASP) gestartet.

Die wichtigen Links sind hier nachstehend zusammengefasst:

  • Hessen informiert: Afrikanische Schweinepest
  • Afrikanischen Schweinepest: Hintergrundinformationen
  • Afrikanische Schweinepest: Informationen für die Bevölkerung
  • Afrikanische Schweinepest: Informationen zur Jagd
  • Afrikanische Schweinepest: Totes Wildschwein melden
  • Afrikanische Schweinepest: Schlachtung und Verbringung
  • Afrikanische Schweinepest: Informationen zur Schweinehaltung

Afrikanischen Schweinepest (ASP): Informationen für alle Schweinehaltungen

Aktuelle Hinweise des Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat für alle Schweinehaltungen:

Auch in nicht reglementierten Gebieten sollten aufgrund der aktuellen Seuchenlage, zusätzlich zu den Vorgaben nach der Schweinehaltungshygieneverordnung, in jeder Schweinehaltung (auch in Kleinstbetrieben) nachfolgende Maßnahmen umgesetzt werden:

  • Der direkte oder indirekte Kontakt zwischen in anderen Betrieben gehaltenen Schweinen oder Wildschweinen muss vermieden werden.
  • Angemessene Hygienemaßnahmen sollten im Betrieb umgesetzt werden (z.B. Wechsel von Kleidung und Schuhen beim Betreten und Verlassen von Räumlichkeiten, in denen Schweine gehalten werden).
  • Neben der Möglichkeit zur Reinigung und Desinfektion von Schuhen, sollte am Eingang zu den Stallungen möglichst auch das Waschen und die Desinfektion der Hände möglich sein.
  • Futter, Beschäftigungsmaterial und Einstreu sind so zu lagern, dass der Kontakt zu anderen Tieren, insbesondere Wildschweine, vermieden wird.
  • Kadaver werden vor äußeren Einflüssen geschützt gelagert.
  • Das Betreten des Betriebes durch unbefugte Personen wird wirkungsvoll verhindert, z.B. durch schließen der Zu- und Ausfahrten zu dem Betriebsgelände.
  • Führen von Aufzeichnungen über Personen und Transportmittel, die Zugang zu dem Betrieb erhalten haben, in dem die Schweine gehalten werden.
  • Sofern betriebsfremde Personen den Stall betreten müssen, sollte Ihnen betriebseigene (Einmal-)Schutzkleidung zur Verfügung gestellt werden.
  • Vermeidung jeglichen Kontakts mit gehaltenen Schweinen während eines Zeitraums von mindestens 48 Stunden nach Jagdtätigkeiten im Zusammenhang mit Wildschweinen oder nach jedem sonstigen Kontakt mit Wildschweinen.

Nur durch die Einhaltung dieser Sicherheitsmaßnahmen können Hausschweine vor einer Infektion mit dem Virus der ASP geschützt werden. Tierhalterinnen und Tierhalter sollten ihre Schweine genau und aufmerksam beobachten. Erste Krankheits- oder auch Todesfälle sollten immer durch eine Tierärztin / einen Tierarzt abgeklärt werden. Bei Symptomen, die auf eine Infektion mit dem Virus der Afrikanischen Schweinepest hindeuten können (z. B. hohes Fieber, ungeklärte Todesfälle), ist unverzüglich die für die Tierhaltung zuständige Veterinärbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu kontaktieren. Außerdem sollten alle in dem Betrieb tätigen Personen, inklusive Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter vor dem Beginn der Tätigkeit in hessischen Betrieben darauf hingewiesen werden, dass Speisereste auf keinen Fall an Schweine verfüttert werden dürfen

Weitere Informationen zur Schweinhaltung: Afrikanische Schweinepest: Informationen zur Schweinehaltung

Afrikanischen Schweinepest (ASP): Weitere Informationen und Downloads

  • Merkblatt Biosicherheit-ASP-Landwirte
  • Informationsblatt des Schwalm-Eder-Kreises zur ASP
  • ASP-Risikoampel für Schweinehaltungen
  • Pressemeldung des Schwalm-Eder-Kreises vom 28.06.2024

Blauzungenkrankheit: Aktuelle Informationen

Pressemeldung des HMLU vom 07.11.2025:  Sperrzone muss ausgeweitet werden

Nach Ausbruch eines neuen Typs der Blauzungenkrankheit im Saarland: Weitere Kreise in Hessen unterliegen Einschränkungen bei Transport und Handel.

Durch den Ausbruch eines neuen Typs der Blauzungenkrankheit (Bluetongue Virus, kurz BTV) im Saarland ist Hessen von einer Ausweitung der bestehenden Sperrzone betroffen. In dieser Woche war bei einem Kalb auf einem Betrieb im Saarpfalz-Kreis eine Infektion mit dem Serotyp 8 der Tierseuche nachgewiesen worden. Nach Vorgaben der EU muss nun um den Betrieb herum eine Sperrzone mit einem Radius über mindestens 150 Kilometer ausgewiesen werden. In dieser Sperrzone gelten Einschränkungen für Transport und Handel von Wiederkäuern.

Das Gebiet der Sperrzone erstreckt sich über weite Teile Südhessens: Die Kreise Bergstraße, Groß-Gerau, Rheingau-Taunus und Main-Taunus sowie die kreisfreien Städte Wiesbaden und Darmstadt liegen komplett in der Sperrzone. Ferner gehören Teile der Kreise Odenwald, Darmstadt-Dieburg, Offenbach, Hochtaunuskreis und Limburg-Weilburg sowie die kreisfreien Städte Frankfurt am Main und Offenbach am Main dazu. Für die Verbringung von Tieren empfänglicher Arten aus der BTV 8-Sperrzone heraus gelten strenge Vorgaben. Innerhalb der Sperrzone gibt es hingegen keine Beschränkungen.

Hessische Impfstrategie gegen BTV 3 hat gewirkt

Im vergangenen Jahr hatte das Virus vom Serotyp BTV 3 zunächst zu hohen Verlusten in hessischen Schaf- und Rinderhaltungen geführt. Mittlerweile wurden rund 170.000 Rinder, 80.000 Schafe und 4.000 Ziegen in Hessen mit Unterstützung des Landwirtschaftsministeriums und der Tierseuchenkasse dagegen geimpft. Dies führte dazu, dass es in Hessen 2025 nur wenige Ausbrüche der Blauzungenkrankheit gab. Die neue Variante BTV 8 tritt seit mehreren Jahren in Frankreich auf. Bislang gibt es hierzulande zwei Fälle in der Grenzregion im Südwesten Deutschlands und einen Fall in Bayern an der Grenze zu Österreich. Durch einen Ausbruch vor wenigen Wochen im badischen Ortenaukreis lag Hessen bereits mit Teilen der Kreise Bergstraße und Odenwald in dieser Sperrzone.

Blauzungenkrankheit: Gefährlich für Tiere – aber nicht für Menschen

BTV wird durch kleine blutsaugende Stechmücken (Gnitzen) übertragen und befällt Wiederkäuer. Rinder, Schafe und Ziegen können sich anstecken, aber auch Kameliden (Lamas und Alpakas). Erkrankte Tiere leiden schwer. Sie bekommen hohes Fieber, wirken apathisch und fressen nicht mehr. Nase und Mund sind gerötet und die Zunge schwillt an. Auch Bindehautentzündung kann ein Symptom sein. Außerdem kann sich Lahmheit zeigen und es kann zu Missbildungen oder Aborten beim Nachwuchs kommen. Das Virusgeschehen kann auch zu Todesfällen führen. Wenn Tierhalter Symptome erkennen, sollten sie umgehend den Hoftierarzt rufen, rät das Landwirtschaftsministerium. Für den Menschen ist das Virus hingegen ungefährlich.

Blauzungenkrankheit: Weitere Informationen und Downloads

  • Broschuere Blauzungenkrankheit 
  • Blaunzungenkrankheit Übersicht Handelszonen

Maul- und Klauenseuche: Allgemeine Informationen

Maul- und Klauenseuche ist hochinfektiös und gilt daher als eine der gravierendsten Tierseuchen überhaupt. Die Tierseuche kann durch direkten Kontakt zwischen infizierten Tieren und durch alle Körperausscheidungen übertragen werden. Nach Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) besteht für den Menschen keine Gefahr einer Ansteckung.

Von MKS betroffene Tiere bekommen Fieber, werden apathisch und leiden. Das Virus kann Bläschen auf der Haut und den Schleimhäuten verursachen. Sie sind schmerzhaft und führen in Abhängigkeit von den betroffenen Stellen beispielsweise zu vermehrtem Speichelfluss. Die Tiere fressen nicht mehr, wenn die Bläschen im Maul auftreten. Am oberen Klauenrand verursachen sie Schmerzen und können zu Bewegungsunlust und Lahmheiten führen. Auch tödliche Verläufe der Krankheit können insbesondere bei Jungtieren auftreten. Häufig sind auch nur eine geringere Gewichtszunahme bei Masttieren oder eine geminderte Milchleistung Anzeichen der Krankheit. Bei erwachsenen Tieren verläuft die Krankheit oft ohne äußerlich sichtbare Krankheitssymptome. Deshalb kann sich die Tierseuche unbemerkt sehr schnell über größere Gebiete ausbreiten. Behandlungsmöglichkeiten gibt es nicht.

Die Tierseuche kann durch direkten Kontakt zwischen infizierten Tieren und durch alle Körperausscheidungen übertragen werden – beispielsweise durch Milch, Speichel, Kot oder Sperma, aber auch über die Atemluft. Schon ein Tropfen Speichel von einem infizierten Tier kann theoretisch Hunderte Schweine anstecken.

Wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb betroffen ist, müssen dort alle Tiere getötet werden. Wegen der möglichen schwerwiegenden Folgen für die Tierhaltung gehört die MKS auch zu den wirtschaftlich bedeutendsten Tierseuchen. 

Als besonders gefährdet gelten Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen. Aber auch andere Klauentiere wie Lamas, Alpakas, Büffel sowie Zoo- und Wildtiere können infiziert werden. Auf die Teilnahme an Jagden und Veranstaltungen mit Tieren jeglicher Art im betroffenen Seuchengebiet sollte verzichtet werden.

Ausbruch der gefährlichen Tierseuche in Brandenburg: Landwirtschaftsministerium Hessen ergreift Sofortmaßnahmen

Nach dem Ausbruch der hochansteckenden MKS in Brandenburg im Januar 2025 wappnet sich Hessen für den Kampf gegen die Tierseuche. Das hessische Landwirtschaftsministerium hat Sofortmaßnahmen ergriffen, um einen möglichen Ausbruch der Tierseuche im Land so schnell wie möglich festzustellen. So werden zusätzliche PCR-Tests zum Nachweis einer Infektion bei verendeten Tieren zum Einsatz kommen, daneben aber auch sogenannte ELISA-Tests, um Antikörper nachzuweisen. Tierhalter fordert das Ministerium zu erhöhter Wachsamkeit und der Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen auf. Wenn Halter Krankheitssymptome bei den Tieren feststellen, wird empfohlen, den Betreuungstierarzt zu informieren.

Im Landwirtschaftsministerium wurde direkt ein Bereitschaftsdienst für Veterinäre eingerichtet und der Tierseuchenkrisenstab einberufen. Dieser steht seither in ständigem Austausch mit den Experten des Bundes und anderer Länder. Außerdem wurden mehr als 50 hessische Verbände zu einer Videokonferenz eingeladen und über die aktuelle Lage informiert.

Mit der Bestätigung der Seuche in Brandenburg hat Deutschland die Anerkennung als „frei von Maul- und Klauenseuche ohne Impfung“ bei der Weltorganisation für Tiergesundheit verloren. Daher ist mit Exportbeschränkungen von tierischen Produkten – auch aus Hessen – in Drittländer zu rechnen.

Häufig gestellte Fragen

Das Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat hat zum Thema Maul- und Klauenseuche eine FAQ bereitgestellt: Maul- und Klauenseuche: FAQ Land Hessen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat zur Maul- und Klauenseuche ebenfalls eine Themenseitesowie eine FAQ veröffentlicht.

Maul- und Klauenseuche: Weitere Informationen und Downloads

  • Pressemeldung: Hessen wappnet sich für den Kampf gegen die Maul- und Klauenseuche
  • Maul- und Klauenseuche: FAQ Land Hessen
  • Maul- und Klauenseuche: Themenseite (BMEL)
  • Maul- und Klauenseuche: FAQ (BMEL)

Vogelgrippe (Aviäre Influenza): Allgemeine Informationen

Aviäre Influenza (von lat. avis, Vogel), umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoirwirt im wilden Wasservogel hat. Diese Viren treten in zwei Varianten (gering/hochpathogen) und verschiedenen Subtypen (H1-16 in Kombination mit N1-9) auf. Geringpathogene aviäre Influenzaviren (LPAIV) der Subtypen H5 und H7 verursachen bei Hausgeflügel, insbesondere bei Enten und Gänsen, kaum oder nur milde Krankheitssymptome. Allerdings können diese Viren spontan zu einer hochpathogenen Form (hochpathogene aviäre Influenzaviren, HPAIV) mutieren, die sich dann klinisch als Geflügelpest zeigt.

Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen.

Zur Risikobewertung für den Schwalm-Eder-Kreis stützen wir uns vorrangig auf die Risikoeinschätzung des FLI (Friedrich-Loeffler-Institut) und beobachten das Seuchengeschehen in Deutschland, Hessen und selbstverständlich den Nachbarlandkreisen aktuell sehr genau. Dazu stehen wir in engem Austausch mit den Nachbarlandkreisen.

Aktuell werden durch das Veterinäramt alle Meldungen zu tot aufgefundenen Wildvögeln konsequent verfolgt. Die Tiere werden eingesammelt und zur Untersuchung an das Hess. Landeslabor nach Gießen gebracht.

Tote oder kranke Vögel, insbesondere Wassergeflügel (Schwäne, Enten, Gänse) und Greifvögel, sollten umgehend dem zuständigen Veterinärbehörde gemeldet werden. Vereinzelte tote Singvögel oder Tauben müssen nicht gemeldet werden (diese können über den Hausmüll in einer verschlossenebn Tüte entsorgt werden). Sollten jedoch mehrere tote Vögel dieser Arten in einem Gebiet gefunden werden, ist eine Meldung an die zuständige Veterinärbehörde sinnvoll.

Wir beobachten das Geschehen mit erhöhter Aufmerksamkeit und weisen alle Geflügelhalter daraufhin, dass nach dem Tiergesundheitsgesetz (§3) der Tierhalter die allgemeine Pflicht hat, zur Vorbeugung vor Tierseuchen und zu deren Bekämpfung dafür Sorge zu tragen, dass Tierseuchen weder in seinen Bestand eingeschleppt noch aus seinem Bestand verschleppt werden sowie sich im Hinblick auf die Übertragbarkeit anzeigepflichtiger Tierseuchen bei den von ihm gehaltenen Tieren sachkundig zu machen und Vorbereitungen zur Umsetzung von Maßnahmen zu treffen, die von ihm beim Ausbruch einer Tierseuche nach den für die Tierseuche maßgeblichen Rechtsvorschriften durchzuführen sind.

Konkret sollte daher auf eine konsequente Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in jeder Geflügelhaltung geachtet werden.

Meldepflicht für alle Geflügelhaltungen

Alle Halter von Geflügel und anderen Vögeln im Schwalm-Eder-Kreis sind verpflichtet, ihre Haltung mit Art, Anzahl und Haltungsform beim Veterinäramt des Schwalm-Eder-Kreises anzuzeigen. Das Formular zur Meldung finden Sie hier: Meldung von Geflügehaltungen

Der Pflicht zur Meldung unterliegen alle privaten und gewerblichen Geflügelhaltungen.

Vogelgrippe (Aviäre Influenza): Weitere Informationen und Downloads

  • Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 1/2025 des Landrats des Schwalm-Eder-Kreises zum Schutz vor der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI)
  • Pressemeldung des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat zur Geflügelpest vom 15.10.2025
  • Link zur Homepage des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
  • Merkblatt: Umgang mit verendeten Wildvögeln
  • Merkblatt: Verhaltensregeln "Hausgeflügel vor Geflügelpest schützen"
  • Merkblatt: Aufstallungspflicht und Konsequenzen für Geflügel
  • Informationen des Friedrich Loeffler Instituts zur Geflügelpest
  • Informationen des HMLU zu Biosicherheitsmaßnahmen

Kontakt Veterinäramt des Schwalm-Eder-Kreises

Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 39 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Hans-Scholl-Straße 5
34576 Homberg (Efze)

Sprechzeiten

Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr

Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.

Info-Bereich

Aktuelle Informationen

Unscharfe Innenaufnahme eines Labors mit OP-Tisch, Käfigen und medizinischer Ausstattung. Im Vordergrund steht in schwarzer Fettschrift: „Aktuelle Informationen aus dem Veterinäramt“.

Eine Person arbeitet an einem Laptop, auf dessen Bildschirm eine Kalender- und Uhrzeitansicht zur Online-Terminvergabe angezeigt wird. In der Mitte des Bildschirms steht der Text „Online Terminvergabe“. Ein Klick auf das Bild führt zur Seite für die Online-Terminvereinbarung.

Logo mit stilisierter Darstellung von zwei stilisierten Personen in Rot und Blau, die einander zugewandt sind und gemeinsam ein lächelndes Gesicht formen. Rechts daneben steht der Text: „Gütesiegel Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“. Das Logo signalisiert, dass der ausgezeichnete Arbeitgeber familienfreundliche Arbeitsbedingungen bietet.

Mach Dich strack

Bild zu Öffnungszeiten

Seitenfuss

teilen

Facebook
WhatsApp
  • Nordhessen_PARITÄT
  • Hephata
  • Jobcenter
  • Diakonie
  • Kultursommer
  • Elternschule
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Logo - Abfallverwertung Marburg-Biedenkopf + Schwalm-Eder GmbH
  • Europabad Schwalmstadt
  • Naturpark Knüll
  • Region_Kellerwald_Edersee
  • Wasserverband_Schwalm
  • Zweckverband "Interkommunale Zusammenarbeit Schwalm-Eder-West"
  • Interkommunale Zusammenarbeit Mittleres Fuldatal
  • LWV-Hessen
  • Naturpark_Kellerwald_Edersee
  • Logo - KBG - Bürger-Energie für Schwalm-Eder
  • Logo - Hessische Landesgesellschaft mbH
  • Naturpark_Habichtswald
  • Energiegenossenschaft Schwalm-Knüll eG
  • Logo - EAM
  • ZV_Schwalm
  • Logo - Zweckverband Abfallwirtschaft
  • Breitband-Nordhessen-GmbH
  • ekom21
  • Starthilfe
  • Logo - Abfallwirtschaft Lahn-Fulda
  • Eigenbetrieb
  • Logo - NVV
  • Sparkasse Schwalm Eder
  • Logo Zweckverband Knüll
  • Sportkreis Schwalm Eder
  • Logo der LEADER-Region Schwalm-Aue. Links befindet sich ein grüner Standortmarker mit einem stilisierten, hellblauen Flusslauf darin. Rechts daneben steht in dunkelblauer Schrift: „Schwalm-Aue“ und darunter kleiner „LEADER Region“.
  • Kreiselternbeirat
  • Logo Kinderhospizdienst

Kontakt

Kreisverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises
Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)
05681/775-0
05681/775-1515
info@schwalm-eder-kreis.de
https://www.schwalm-eder-kreis.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 113057217

Schwalm-Eder-Kreis App im Apple App Store
Schwalm-Eder-Kreis App im Google Play Store

Logo mit stilisierter Darstellung von zwei stilisierten Personen in Rot und Blau, die einander zugewandt sind und gemeinsam ein lächelndes Gesicht formen. Rechts daneben steht der Text: „Gütesiegel Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“. Das Logo signalisiert, dass der ausgezeichnete Arbeitgeber familienfreundliche Arbeitsbedingungen bietet.

Schnellzugriff

  • Anfahrtsbeschreibung
  • Bürgerinfoportal
  • Dienstleistungen A bis Z
  • Fachbereiche & Arbeitsgruppen
  • Gremieninfoportal
  • Servicenummern

Service

  • Impressum
  • Datenschutz & Recht
  • Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Sitemap

Öffnungszeiten

Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr

Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.

Einzelne Bereiche können abweichende Öffnungszeiten haben: Arbeitsgruppen mit abweichenden Öffnungszeiten


© Schwalm-Eder-Kreis 2025

  • Impressum
  • Datenschutz & Recht
  • Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Sitemap
Navigation
  • Home
  • Unser Landkreis
    • Grußwort
    • Der Landkreis in Zahlen
    • Imagefilme
    • Kreisgeschichte
    • Partnerschaften
    • Städte u. Gemeinden
    • Urlaub im Schwalm-Eder-Kreis
  • Aktuelles
    • Aktuelle Meldungen
    • Auftragsvergaben
    • Führerscheinumtausch
    • Hilfe für die Ukraine | Допомога Україні
      • Hilfe für die Ukraine
        • Sonderseite Ukraine
        • Ärztliche Behandlung
        • Integreat App
        • Wohnraumangebot für Geflüchtete
        • Corona Informationen
        • Kontakt in den Kommunen
        • Abrechnung Krankenbehandlung
    • Kreistag live
    • Medizinstipendium
    • Stellenausschreibungen
    • Veranstaltungskalender
  • Bildung, Kultur & Ehrenamt
    • Bildungslandschaft Schwalm-Eder
    • Kultur im Schwalm-Eder-Kreis
    • Koordinierungsstelle Ehrenamt Schwalm-Eder
      • Ehrenamtstag
    • Volkshochschule Schwalm-Eder
  • Bürgerservice
    • Anfahrtsbeschreibung
    • Beauftragte
    • Büro für Frauen und Chancengleichheit
    • Dienstleistungen A bis Z
    • Formulare
    • Geo Daten
      • GDI Nordosthessen
      • Geodaten im Netz
      • Geoinformationssystem des Kreises
      • Geoportal Nordhessen
    • Notfallnummern
    • Öffnungszeiten
    • Online Termine & Online Services
    • Servicenummern
    • Verwaltungsportal Hessen
  • Energie & Klimaschutz
    • Aktivitäten des Kreises
    • Angebote für Schulen
    • Energieimpulsberatung
    • Hitze und Starkregen
    • Klimaschutzpreis
  • Gesundheit, Verbraucherschutz & Veterinärwesen
    • Aktuelle Informationen zum Masernschutzgesetz
    • Gesundheitsamt
    • Gemeindepflegerinnen
    • Medizinstipendium
    • Qualifizierung zur beruflichen Betreuung
    • Verdienstausfallentschädigung
    • Veterinäramt
  • Jugend, Familie und Soziales
    • Beratungsstelle
    • Jugend und Familie
    • Help Point u27
    • Jugendberufsagentur
    • Soziales
    • Vielfältig VEREINt
    • WIR-Vielfaltszentrum
    • Wohnraumangebot für Geflüchtete
    • Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
  • Politik & Wahlen
    • Ausschüsse
    • Beteiligungen
    • Bürgerinfoportal
    • Dezernenten
    • Gremieninfoportal
    • Kommissionen & Gremien
    • Kreistag
    • Kreisausschuss
    • Wahlen
  • Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
    • Informationsmaterial
    • Öffentliche Bekanntmachungen
    • Pressemeldungen
  • Verwaltung
    • Haushaltsplan, Jahresabschluss & Gesamtabschluss
    • Fachbereiche & Arbeitsgruppen
    • Organisationsplan
    • Satzungen
    • Wir als Arbeitgeber
  • Wirtschaftsförderung
    • Aktuelles
    • Arbeitsmarktförderung
    • Dorf- und Regionalentwicklung
    • Förderprogramm Rad- und Wanderwege
    • Förderprogramm zur Stärkung alter Ortskerne
    • Standortmarketing
    • Tourismusförderung
    • Wirtschaftsförderung
    • Wohnungsbauförderung