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Kommunalwahl 2026

Inhaltsbereich

Bei den Kommunalwahlen werden die Parlamente der Landkreise und Gemeinden in Hessen gewählt. Die Wahlen werden von den 421 hessischen Städten und Gemeinden und den 21 Landkreisen in eigener Verantwortung durchgeführt. Zuständig dafür sind die jeweiligen Stadt-, Gemeinde- oder Kreiswahlleitungen.

Die Ortsbeirats-, die Gemeinde- und die Kreiswahlen werden als allgemeine Kommunalwahlen bezeichnet. Sie werden in ganz Hessen am selben Tag durchgeführt. Die nächsten allgemeinen Kommunalwahlen finden am 15. März 2026 statt.

Die Größe der kommunalen Parlamente in Hessen ist abhängig von der Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner im jeweiligen Wahlgebiet. Die reguläre Größe der Ortsbeiräte in Hessen liegt zwischen drei und 19 Mitgliedern. Die Zahl der Vertreterinnen und Vertreter in den Gemeinderäten und den Stadtverordnetenversammlungen der kreisfreien Städte liegt gewöhnlich zwischen 15 und 93, die der Kreistagsabgeordneten zwischen 51 und 87.

Wie wird bei den Kommunalwahlen in Hessen gewählt?

Jede Wählerin und jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie Sitze in der jeweiligen Körperschaft zu vergeben sind. Die Stimmen können auf Bewerberinnen und Bewerber verschiedener Wahlvorschläge verteilt werden. Ein Wahlvorschlag ist die gemeinsame Liste einer Partei oder freien Wählergruppe.
 
Das Verteilen der Stimmen auf mehrere Listen heißt Panaschieren, das Vergeben von bis zu drei Stimmen an einzelne Personen Kumulieren. Beides kann kombiniert werden, solange die Gesamtzahl der Stimmen nicht überschritten wird.
 
Alternativ kann eine Liste vollständig mit einem Listenkreuz gewählt werden. Die Stimmen werden dann in der Reihenfolge des Stimmzettels vergeben; reicht die Liste nicht aus, wird die Reihenfolge wiederholt. Einzelne Kandidatinnen und Kandidaten können dabei gestrichen werden und erhalten dann keine Stimmen.

Wer darf bei den Kommunalwahlen in Hessen wählen?

Wahlberechtigt sind volljährige Personen mit deutscher oder EU-Staatsangehörigkeit, die seit mindestens sechs Wochen ihren Hauptwohnsitz oder ständigen Aufenthalt in der jeweiligen Gemeinde oder dem Landkreis haben.

Wie viele Wahlberechtigte gibt es bei den Kommunalwahlen 2026 in Hessen?

Bei den Kommunalwahlen am 15. März 2026 werden in Hessen schätzungsweise knapp 4,7 Millionen Menschen wahlberechtigt sein. Das sind rund 100.000 weniger als bei den Kommunalwahlen 2021. Darunter befinden sich etwa 4,2 Millionen deutsche Staatsangehörige sowie rund 430.000 Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU-Mitgliedstaaten.

Wie viele Jungwählerinnen und Jungwähler gibt es bei den Kommunalwahlen 2026 in Hessen?

Bei den Kommunalwahlen 2026 sind knapp 260.000 junge Bundesbürgerinnen und Bundesbürger erstmals zur Wahl der kommunalen Parlamente in Hessen aufgerufen. Da bereits bei der Europawahl 2024 auch 16-Jährige wählen durften, gibt es – wie schon bei der Bundestagswahl 2025 – keine Erstwählerinnen und Erstwähler, die altersbedingt erstmals an einer landesweiten Wahl teilnehmen.

Welche Neuerungen gibt es bei den Kommunalwahlen 2026 im Vergleich zu 2021?

Seit den Kommunalwahlen 2021 gab es in Hessen zwei Gebietsreformen: Zum 1. Januar 2023 wurde Bromskirchen in die Gemeinde Allendorf (Eder) eingegliedert, wodurch sich die Zahl der hessischen Gemeinden auf 421 verringerte. Die Wahlberechtigten aus Bromskirchen stimmen 2026 erstmals über den Gemeinderat von Allendorf (Eder) mit ab. Zum 1. Januar 2026 wird Hanau aus dem Main-Kinzig-Kreis ausgegliedert und kreisfrei; die Hanauer Wahlberechtigten nehmen daher 2026 nicht mehr an der Kreistagswahl des Main-Kinzig-Kreises teil.
 
Zudem gelten bei den Kommunalwahlen 2026 mehrere wahlrechtliche Neuerungen: Wohnungslose Menschen erhalten das kommunale Wahlrecht, bei der Bekanntmachung von Wahlvorschlägen entfallen Privatadressen, und bei Ausländerbeiratswahlen ist die Briefwahl unabhängig von der Hauptsatzung der Gemeinde möglich.

Wie setzt sich das Kommunalwahlergebnis zusammen?

Bei den Kommunalwahlen gibt es kein Ergebnis für ganz Hessen, weil die Wahlen nur in den einzelnen Gemeinden, Ortsteilen oder Landkreisen stattfinden. Um dennoch ein Bild über das Wahlverhalten in Hessen zu bekommen, erstellt das Hessische Statistische Landesamt (HSL) ein sogenanntes statistisches Kommunalwahlergebnis.
 
Dieses Ergebnis setzt sich zusammen aus den Kreistagswahlen in den Landkreisen und den Stadtverordnetenwahlen in den kreisfreien Städten. Dabei werden die Ergebnisse der einzelnen Wahlgebiete zusammengefasst, um einen hessenweiten Überblick zu geben. Bei den Kommunalwahlen 2026 wird erstmals auch das Gemeindewahlergebnis der Stadt Hanau einbezogen, da Hanau ab dem 1. Januar 2026 eine kreisfreie Stadt ist.
 
Die Ergebnisse werden zunächst in Trends direkt nach der Wahl veröffentlicht, dann als vorläufiges Ergebnis wenige Tage später und schließlich als endgültiges Ergebnis etwa zwei bis drei Wochen nach der Wahl. Das HSL ist dabei auf die rechtzeitige Übermittlung der Ergebnisse durch die kommunalen Wahlleitungen angewiesen.

Wahlsystem

Bei Kommunalwahlen wird - sofern mindestens zwei Listen zugelassen werden - nach den Grundsätzen einer mit Elementen der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat in diesem System so viele Stimmen wie Sitze in der zu wählenden Körperschaft zu vergeben sind. Die Stimmen dürfen einzeln oder gehäuft (Kumulieren) an Bewerberinnen und Bewerber, auch aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Panaschieren), vergeben werden. Möglich ist es auch, Wahlvorschläge unverändert anzunehmen, einzelne Bewerberinnen und Bewerber aus einem Wahlvorschlag zu streichen oder die verschiedenen Stimmenabgabemöglichkeiten zu kombinieren.

Wie viele Stimmen kann ich vergeben?

Sie haben für jede der verschiedenen Kommunalwahlen so viele Stimmen, wie Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind. Für die Wahl einer Gemeindevertretung mit beispielsweise 31 Sitzen stehen Ihnen 31 Stimmen zur Verfügung, für die Wahl eines Kreistages mit 81 Sitzen haben Sie 81 Stimmen oder für die Wahl eines Ortsbeirates mit 11 Sitzen 11 Stimmen. In einer Gemeinde mit bis zu 3.000 Einwohnern sind 15 Gemeindevertreterinnen und -vertreter zu wählen; hiervon wird bei sämtlichen nachfolgenden Beispielen ausgegangen. Jede Liste weist auf dem Stimmzettel also bis zu 15 Namen auf.

Wie sieht der Stimmzettel aus?

Der Stimmzettel enthält zu jedem Wahlvorschlag (Liste) den Namen und die Kurzbezeichnung der Partei oder Wählergruppe und die dazugehörige Listennummer. Darüber hinaus werden für jede Liste höchstens so viele Bewerberinnen und Bewerber abgedruckt, wie Sitze zu vergeben sind. Hat eine Partei oder Wählergruppe weniger Bewerberinnen und Bewerber aufgestellt, als Sitze zu vergeben sind, dann werden für diese Liste nur die von der Partei aufgestellten Bewerberinnen und Bewerber abgedruckt.

Schwalm-Eder-Kreis - Musterstimmzettel Kreiswahl 2026

Wie kann ich meine Stimmen auf dem Stimmzettel verteilen?

Sie können Ihre Stimmen einzeln an beliebige Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Dabei dürfen Sie auch Personen aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Listen) auswählen; das nennt man "Panaschieren". Jeder Bewerberin und jedem Bewerber Ihrer Wahl können Sie von Ihren Stimmen eine oder auch zwei, aber höchstens drei Stimmen geben; das Anhäufen von zwei oder drei Stimmen auf eine Kandidatin oder einen Kandidaten nenn man "Kumulieren". Beides können Sie auch gleichzeitig nutzen. Achten Sie darauf, dass Sie hierbei Ihre Gesamtstimmenzahl nicht überschreiten.

Muss ich überhaupt Stimmen einzeln vergeben?

Nein. Wenn Sie einer Liste, so wie sie auf dem Stimmzettel abgedruckt ist, insgesamt und unverändert Ihr Vertrauen schenken wollen, können Sie Ihre Stimmen auch komplett abgeben, indem Sie diese Liste in dem dafür vorgesehenen Kreis in der Kopfzeile ankreuzen.
 
Das Listenkreuz bewirkt, dass bei der Auszählung die Bewerberinnen und Bewerber dieser Liste in der dort genannten Reihenfolge von oben nach unten jeweils eine Stimme erhalten.
 
Sind danach noch nicht alle zur Verfügung stehenden Stimmen aufgeteilt, etwa weil auf einer Liste weniger Namen stehen als Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind, wird die beschriebene Stimmenverteilung von oben nach unten solange wiederholt, bis alle Ihre Stimmen aufgebraucht sind oder jede Kandidatin und jeder Kandidat der von Ihnen angekreuzten Liste die höchstzulässige Zahl von drei Stimmen erhalten hat.

Kann ich auch nur einen Teil meiner Stimmen einzeln vergeben?

Ja. Sie können auch nur einen Teil Ihrer Stimmen an einzelne Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Damit in diesem Fall der Rest Ihrer Stimmen nicht verfällt, können Sie zusätzlich zur Vergabe von Einzelstimmen eine Liste in dem dafür vorgesehenen Kreis in der Kopfleiste ankreuzen.
 
Mit diesem Listenkreuz bewirken Sie, dass Ihre restlichen Stimmen der angekreuzten Liste zugute kommen: Diese Stimmen werden den Kandidatinnen und Kandidaten der von Ihnen gewählten Liste von oben nach unten in der Weise zugeteilt, dass jeder, der von Ihnen weniger als drei Einzelstimmen bekommen hat, jetzt eine weitere Stimme erhält - bis alle Ihre Stimmen verteilt sind oder alle nicht gestrichenen Bewerberinnen und Bewerber der angekreuzten Liste drei Stimmen haben.

Kann ich Bewerberinnen und Bewerber streichen?

Ja. Falls Sie eine Liste in der Kopfleiste gekennzeichnet haben, können Sie einzelne Namen aus der Liste streichen. Dies führt dazu, dass die gestrichenen Kandidatinnen und Kandidaten keine Stimmen aus Ihrem Kontingent erhalten.

Sitzverteilung und Fünf-Prozent-Hürde

Die Sitzverteilung erfolgt nach dem "Hare/Niemeyer-Verfahren". Die einem Wahlvorschlag zugefallenen Sitze werden den Kandidaten in der Reihenfolge der von ihnen jeweils enthaltenen Personenstimmen zugeteilt; die Reihenfolge aus der Listenaufstellung spielt keine Rolle. An der Sitzverteilung nehmen alle Wahlvorschläge teil, eine Sperrklausel ("Fünf-Prozent-Hürde") gibt es nicht. 
 
Wird dagegen nur ein einziger Wahlvorschlag zugelassen, wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Auch hier hat jeder Wähler so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind; Kumulieren ist erlaubt.

Kreiswahlleiterin

Frau Brigitte Staufenberg
Telefon:
05681/775-3020
E-Mail senden
 
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 30.2 - Kommunalaufsicht
Hans-Scholl-Straße 1
34576 Homberg (Efze)

Links und Downloads

Schwalm-Eder-Kreis - Musterstimmzettel Kreiswahl 2026

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Unscharfe Innenaufnahme eines Labors mit OP-Tisch, Käfigen und medizinischer Ausstattung. Im Vordergrund steht in schwarzer Fettschrift: „Aktuelle Informationen aus dem Veterinäramt“.

Eine Person arbeitet an einem Laptop, auf dessen Bildschirm eine Kalender- und Uhrzeitansicht zur Online-Terminvergabe angezeigt wird. In der Mitte des Bildschirms steht der Text „Online Terminvergabe“. Ein Klick auf das Bild führt zur Seite für die Online-Terminvereinbarung.

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