Zweckverband Tierkörperbeseitigung Hessen-Nord
Gegenstand der Geschäftstätigkeit der Organisation / des Unternehmens
Aufgabe des Zweckverbandes ist die unschädliche Beseitigung der im Verbandsgebiet anfallenden Tierkörper,
Tierkörperteile und Erzeugnisse gemäß den Bestimmungen des Tierkörperbeseitigungsgesetzes
und den dazu ergangenen Vorschriften sowie die Erfüllung der den Landkreisen gem. § 8 Abs. 2 Hess.
Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz obliegenden Zahlungspflicht
(Drittellösung).
Vorliegen der Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 HGO für die Organisation / das Unternehmen
Die Voraussetzungen des § 121 HGO liegen vor. Der Zweckverband erfüllt die Voraussetzungen nach
§ 121 (2) HGO und betätigt sich nicht wirtschaftlich.
Geschäftsführung
Herr
Christian
Hellwig
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 53.1 - Zentrale Dienste und Verwaltungsvollzug
Hans-Scholl-Straße 1
34576
Homberg (Efze)