Frauenbüros in den Kommunen
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de)
Die kommunalen Frauenbüros erfüllen den gesetzlichen Auftrag zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Mann und Frau.
Sie
Sie
- sind Servicestellen für Frauen und Mädchen
- entwickeln frauenpolitische Konzepte
- sichern Qualitätsstandards in der Fraueninfrastruktur
- nehmen auf vielen Ebenen Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte wahr
- sind 'Trägerinnen öffentlicher Belange' und geben Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen des Landes ab
- stellen Öffentlichkeit für frauenpolitische Themen her
- initiieren und unterstützen Fraueneinrichtungen
- sind Anlaufstellen für Bürgerinnen in Gemeinden, Städten und Landkreisen sowie weibliche Beschäftigte in der Verwaltung
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de)
Die Frauenbeauftragten und Frauenbüros nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), der Hessischen Landkreisordnung (HKO) sind in der Landesarbeitsgemeinschaft der Hessischen Frauenbüros (LAG) zusammengeschlossen. Nähere Informationen finden Sie im Internetauftritt der LAG.
Umfassende Informationen zum Thema „Chancengleichheit und Gender Mainstreaming“ finden Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration
Umfassende Informationen zum Thema „Chancengleichheit und Gender Mainstreaming“ finden Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 04 - Frauen und Chancengleichheit
Parkstraße 6
34576
Homberg (Efze)
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:00
bis
16:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
17:30
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
13:00
Uhr
Oder nach individueller Vereinbarung.
Kontakte: