51.9 - Aufsicht

  • Aushandlung von Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen
  • Kindertagesstättenaufsicht

Die Fachaufsicht und Beratung für Kindertageseinrichtungen beinhaltet im Wesentlichen die Beratung von Kommunen, Einrichtungsträgern und Einrichtungsleitungen in Fragen zu Bedarfsplanung und Ausgestaltung der Kindertagesbetreuung. Sie ist zuständig bei der Erteilung und Änderung der Erlaubnis zum Betrieb von Kindertagesstätten, überprüft die organisatorischen und personellen Voraussetzungen und wirkt an der Qualitätsentwicklung mit.

  • Heimaufsicht

Aufsicht von Heimen und sonstigen betreuten Wohnformen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige.

Um eine optimale Förderung und Unterstützung von in Heimen untergebrachten Kindern und Jugendlichen sicherstellen zu können, aber auch um ihren Schutz zu gewährleisten, müssen die Einrichtungen bestimmte räumliche und personelle Bedingungen vorhalten. Diese Voraussetzungen werden durch die Heimaufsicht überwacht.

Kinder, Jugendliche, junge Volljährige aber auch Eltern können sich im Bedarfsfall mit Beschwerden an uns wenden, die dann von uns überprüft werden.

Ihre Kontakte:

05681/775-5194
05681/775-5197
05681/775-5195
05681/775-5196
05681/775-5193
05681/775-5198

Sprechzeiten:

Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr

Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.