83.3 - Hoheitsaufgaben

Aufgaben der Arbeitsgruppe Hoheitsaufgaben:

  • Düngemittelverkehrskontrollen und Pflanzenschutzkontrollen
  • Fachrechtskontrollen nach Düngeverordnung
  • Konditionalität
  • Hoheitliche Forstliche Aufgaben; Genehmigungen für Waldrodungen und Waldneuanlagen
  • Förderung der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
  • Überwachung der Klärschlammausbringung
  • Genehmigung der Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke nach dem Grundstückverkehrsgesetz und dem Landpachtgesetz
  • Aufgaben als Siedlungsbehörde nach dem Reichsiedlungsgesetz

Gute landwirtschaftliche Praxis (GLP)

  • Nachhaltige Sicherung der Bodenfruchtbarkeit und Leistungsfähigkeit des Bodens als natürliche Ressource.
  • Gewöhnliche Standards der Bewirtschaftung, die ein verantwortungsbewusster Landwirt in  der Region anwenden würde.
  • Grundlage einer ökonomisch effizienten Produktion von qualitativ hochwertigen sowie sicheren Lebensmitteln, bei gleichzeitiger Berücksichtigung umweltrelevanter Aspekte der landwirtschaftlichen Produktion
  • Basis der GLP sind nationales und internationales Fachrecht, zum Beispiel Düngeverordnung, Pflanzenschutzgesetz, Bodenschutzgesetz, Tierschutzgesetz, EU-Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit- und Tierschutz (Cross Compliance), Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand

Konditionalität

Verknüpfung der Direktzahlungen mit der nachweislichen Einhaltung von Rechtsstandards aus den Bereichen Umwelt, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Gesundheit von Mensch und Tier, Tierkennzeichnung, Tierschutz

Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand:

  • Einhaltung von Genehmigungsverfahren für die Verwendung von Wasser zur Bewässerung
  • Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung
  • Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung
  • Mindestpraktiken der Bodenbearbeitung zur Begrenzung von Erosion
  • Erhaltung des Anteils der organischen Substanz im Boden

 
Grundanforderungen an die Betriebsführung:

  • Regelungen für den Bereich Vogelschutzrichtlinie und FFH-Richtlinie
  • Regelungen der Nitratrichtlinie
  • Regelung zur Tierkennzeichnung und -registrierung
  • Regelungen zum Pflanzenschutz
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit
  • Richtlinie über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe in der tierischen Erzeugung

Ihre Kontakte:

05681/775-8330
05681/775-8332
05681/775-8333
05681/775-8334
05681/775-8337
05681/755-8338

Sprechzeiten:

Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr

Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.