Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit
Die Aufenthaltserlaubnis zuzüglich eventueller Verlängerungen sind auf einen Höchstzeitraum von 3 Jahren begrenzt.
Vorsprachen zu den oben genannten Öffnungszeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung im Info- und Servicebüro oder online unter: Online Terminvergabe
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
- Widerspruch
- Verwaltungsgerichtliche Klage.
- Gültiger Nationalpass
- Nachweis über eine Krankenversicherung
- Mietvertrag
- Aktuelle Gewinnberechnung durch den Steuerberater
- Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt
- 1 aktuelles biometrisches Foto
- Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, ob weitere Unterlagen einzureichen sind.