Förderung wolfsabweisender Herdenschutzmaßnahmen (Weidetierschutz) - Beratung und Information

Zur Verhinderung von Wolfsangriffen auf Nutztiere in Weidehaltung können Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter geeignete Präventionsmaßnahmen vornehmen.

Zuwendungen für wolfsabweisende Herdenschutzmaßnahmen können für verschiedene Maßnahmen beantragt und gefördert werden, soweit die Anforderungen über den Grundschutzes hinaus - gemäß der Richtlinie Weidetierschutz - erfüllt sind (zum Beispiel Erwerb, Installation und Unterhaltung wolfsabweisender Schutzzäune, Errichtung von Untergrabeschutz, Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen, Anschaffung von Herdenschutzhunde).



Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 83.1 - Agrarumweltprogramme (AUP)
Schladenweg 39
34560 Fritzlar


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr

Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.