Einbürgerung
Einbürgerungsanträge
werden von den Städten und Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern, ansonsten vom Landkreis entgegengenommen. Dort findet auch eine Erstberatung statt.
Einbürgerungsbehörden sind in Hessen die 3 Regierungspräsidien: Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungspräsidium Gießen, Regierungspräsidium Kassel
Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
- Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, Unions- oder Schweizerbürger
- mindestens 8 Jahre Inlandsaufenthalt
- Unterhaltsfähigkeit
- ausreichende Deutschkenntnisse
- staatsbürgerliches Grundwissen
- keine Mehrstaatigkeit
- nicht bestraft
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes, keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung
Für besondere Fallkonstellationen gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen, über die die Einbürgerungsbehörden und die unteren Verwaltungsbehörden beraten.
Die Dienststelle ist zuständig für Einbürgerungsanträge aus folgenden Städten/Gemeinden:
Für Einbürgerungsanträge von Einwohnern der Städte Borken (Hessen), Felsberg, Frielendorf, Fritzlar, Gudensberg, Homberg (Efze), Melsungen, Neukirchen, Schwalmstadt und Wabern sind die jeweiligen Stadtverwaltungen zuständig. Fragen sind direkt an die jeweilige Stadtverwaltung zu richten.
Allgemeine Informationen zur Einbürgerung finden Sie unter folgenden Links:
https://www.hmdi.hessen.de/internethmdi/broker.jsp?uMen=9de5096b-cf1e-16fc-76d9-48fc951cbc49
www.einbuergerung.de
Wo finde ich weiterführende Informationen?
Im Internetangebot des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport finden Sie Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, den Rechtsgrundlagen und dem Verfahren einschließlich der erforderlichen Formulare; darüber hinaus wird dort eine Präsentation der Einbürgerungsgrundlagen angeboten:
Gebühren:
Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255,00 Euro, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder bei 51,00 Euro.
Kontakte: