Kfz: Außer Betrieb setzen (Abmeldung)

So funktioniert die "Außerbetriebsetzung" eines Fahrzeuges via Internet

Gesetzesgrundlage: § 14 Fahrzeugzulassungsverordnung

  • Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2015 neu- beziehungsweise wiederzugelassen werden, haben neue Stempelplaketten und eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode,
  • Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) freilegen (darunter wird ein Sicherheitscode sichtbar),
  • Verdeckung der Siegelplakette(n) des / der Kennzeichen(s) abziehen (darunter wird jeweils ein Sicherheitscode sichtbar),
  • Sicherheitscode abschreiben oder als QR-Code einscannen,
  • Identität mittels des neuen Personalausweises (nPA) auf der zentralen Webseite des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) vornehmen,
  • Eingabe des Fahrzeugkennzeichens, Eingabe des / der Sicherheitscode(s) auf dem Formular des Portals,
  • Bezahlung der Gebühr mittels ePayment-System,
  • ein Klick noch und das Fahrzeug ist nach Übermittlung der Daten an die zuständige Zulassungsbehörde (wird über das Kennzeichen ermittelt) mit dem Datum der Bearbeitung in der Zulassungsbehörde abgemeldet.


Internetbasierte Kfz-Zulassung / Außerbetriebsetzung