Kfz-Kennzeichen: Rotes 07er (Oldtimer)
Leistungsbeschreibung
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann ein rotes Oldtimerkennzeichen beantragt werden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.
Für bis zum 28.02.2007 ausgegebene Kennzeichen, deren Befristung ausläuft, bevor das betreffende Fahrzeug 30 Jahre alt ist, besteht in Hessen Besitzstandsschutz.
Das rote 07er-Kennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen und lohnt sich vor allem beim Besitz mehrerer Oldtimer-Fahrzeuge. Mit dem ausgestellten Schein können die unter der 07er-Nummer eingetragenen Fahrzeuge beliebig oft benutzt werden.
Sie dürfen dieses Kennzeichen nur in folgenden Fällen verwenden:
Für bis zum 28.02.2007 ausgegebene Kennzeichen, deren Befristung ausläuft, bevor das betreffende Fahrzeug 30 Jahre alt ist, besteht in Hessen Besitzstandsschutz.
Das rote 07er-Kennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen und lohnt sich vor allem beim Besitz mehrerer Oldtimer-Fahrzeuge. Mit dem ausgestellten Schein können die unter der 07er-Nummer eingetragenen Fahrzeuge beliebig oft benutzt werden.
Sie dürfen dieses Kennzeichen nur in folgenden Fällen verwenden:
- Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der sog. 'Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes' dienen, sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
- Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten
- Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur der Fahrzeuge
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Fahrzeuge mit einem roten Oldtimerkennzeichen unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer von zurzeit 46,02 Euro für Krafträder bzw. 191,73 Euro für alle übrigen Fahrzeuge.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Zusätzlich fallen die Kosten für die Kennzeichenschilder an
Zusätzlich fallen die Kosten für die Kennzeichenschilder an
Was muss ich mitbringen?
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
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- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) der Fahrzeuge, die eingetragen werden sollen. Ist dieses Dokument nicht vorhanden, muss ein Datenblatt einer technischen Prüfstelle und ein Eigentumsnachweis (Kaufvertrag) vorgelegt werden.
- Ggf. Auflistung der Fahrzeuge, für die ein rotes Kennzeichen beantragt wird
- Gutachten nach § 23 StVZO über die Einstufung des Fahrzeuges / der Fahrzeuge als Oldtimer
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister (vorher: Verkehrszentralregister)
- Versicherungsbestätigung für rote Oldtimer-Kennzeichen
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