Schnellnavigation Seitenkopf Info-Bereich Inhaltsbereich Navigation Seitenfuss Subnavigation
Seitenkopf
Zur Startseite: www.schwalm-eder-kreis.de
Schwalm-Eder-Kreis - Der Kreis mit den schönsten Ecken
  • Zur Startseite
  • Kontakt und Servicenummern
  • Icon facebook
  • Icon instagram
  • Icon youtube
  • Icon LinkedIn
  •  

    Altstadt Fritzlar

  •  

    Blick vom Homberg Richtung Fritzlar

  •  

    Mohnfeld

  •  

    Strand auf Sylt

    Sonnenuntergang am Strand auf Sylt mit Blick aufs Meer unweit des Kreiseigenend Freizeitheim "Schwalm-Eder" auf Sylt

Wird oft gesucht...

Mitarbeitende A-Z
Fachbereich & Arbeitsgruppen
Pressemeldungen
Online Terminvergabe
Online-Services
Online KFZ Zulassung
Dienstleistungen A-Z
Bürgerservice
Veterinärwesen
Volkshochschule
Sie befinden sich hier:
Startseite
  • Bürgerservice
    • Dienstleistungen A bis Z
Subnavigation
  • Anfahrtsbeschreibung
  • Ansprechpartner A bis Z
  • Beauftragte
  • Büro für Frauen und Chancengleichheit
  • Dienstleistungen A bis Z
  • Formulare
  • Geo Daten
  • Notfallnummern
  • Öffnungszeiten
  • Online Termine & Online Services
  • Servicenummern
  • Verwaltungsportal Hessen

Zuwendungen für Hessische Kulturdenkmäler beantragen

Inhaltsbereich
Info
Zuständigkeiten
Zuständige Abteilung
Öffnungszeiten
Gebühren
Formulare / Downloads
Termin buchen
Onlinevorgang
Sonstiges
Kurzbeschreibung
  • Zuwendung zur Erhaltung von Denkmalen Gewährung
  • Förderung für den Substanzerhalt von Kulturdenkmälern
  • gefördert werden:
  • Kulturdenkmäler
  • Teile von Kulturdenkmälern
  • in der Regel Anteilfinanzierung des denkmalbedingten Aufwands
  • es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuwendung
  • Auskunft durch:  Die örtlich zuständige Bezirksdenkmalpflegerin oder den örtlich zuständigen Bezirksdenkmalpfleger beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH)
  • Zuständig: Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Beschreibung

Das Land Hessen trägt zur Erhaltung von Kulturdenkmälern bei, indem es Zuwendungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bewilligt.

Keine Förderung bekommen Sie für:

  • Maßnahmen, die bereits begonnen wurden. Der Abschluss eines der Ausführung zu Grunde liegenden Lieferungs-/ Leistungs-/ Bauvertrages sowie die Aufnahme von Eigenarbeiten sind dabei als Beginn der Maßnahme zu werten.
  • den Erwerb eines Kulturdenkmals,
  • eine Totalrekonstruktion,
  • einen Neubau in einer Gesamtanlage,
  • die Beschaffung von Finanzierungsmitteln,
  • Maßnahmen in der Umgebung von Kulturdenkmälern,
  • Kosten laufender Unterhaltung, die vergleichbare Unterhaltungskosten nicht denkmalgeschützter Objekte nicht übersteigen,
  • eigene Arbeitsleistung (Ausnahme: Ziffer 4.7 der Denkmalförderrichtlinie),
  • Maßnahmen, die ausschließlich der Verschönerung dienen und
  • rentierliche nutzungsbedingte Aufwendungen.

Zwingende Voraussetzung für die Bewilligung einer Zuwendung ist, dass Sie die Maßnahme, für die Sie eine Zuwendung beantragen möchten, zuvor mit der für Sie örtlich zuständigen Bezirksdenkmalpflegerin oder dem für Sie örtlich zuständigen Bezirksdenkmalpfleger beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) abgestimmt haben.  

Bevor Sie eine Bewilligung bekommen, prüft das LfDH, ob die Voraussetzungen für eine Zuwendung vorliegen. Einen Rechtsanspruch auf Förderung haben Sie nicht.  

Die Bewilligung einer Zuwendung legt unter anderem fest:

  • die Maßnahme, die gefördert wird,
  • die Höhe der Anteilfinanzierung des LfDH,   
  • die Zweckbindung der Zuwendung,
  • die Höhe der von Ihnen nachzuweisenden Kosten der Maßnahme,
  • die Verbindlichkeit des von Ihnen vorgelegten Kosten und Finanzierungsplans. 

Sie erhalten die Zuwendung erst nach Durchführung der geförderten Maßnahme beziehungsweise nach Erreichen der nachzuweisenden Kosten und nach Einreichung des Verwendungsnachweises. Dazu müssen Sie unter anderem alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.   

Ansprechpunkt

Die für Sie örtlich zuständige Bezirksdenkmalpflegerin oder den für Sie örtlich zuständigen Bezirksdenkmalpfleger finden Sie über die Internetseite des LfDH:

Weiterführende Links:
Landesamt für Denkmalpflege Hessen - Ansprechpartner Bau- und Kunstdenkmalpflege
Rechtsbehelf
  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage
Rechtsgrundlage(n)
  • Zu § 44 LHO erlassene Vorläufige Verwaltungsvorschriften zur Hessischen Landeshaushaltsordnung (VV-LHO)
  • Allgemeine Nebenbestimmungen für die Verwendung der Zuwendungen des Landes sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung (ANBest-P)
  • Allgemeine Nebenbestimmungen für die Verwendung der Zuwendungen des Landes an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung (ANBest.GK)
Weiterführende Links:
o § 13 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG)
o Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst für die Bewilligung von Zuwendungen für Kulturdenkmäler (Denkmalförderrichtlinie)
o § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO)
Teaser

Wenn Sie Kulturdenkmäler erhalten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Zuwendung beantragen.

Voraussetzungen

Es muss sich um eine Maßnahme an Kulturdenkmälern oder Teilen von Kulturdenkmälern handeln.

Anträge können stellen:

  • Eigentümerinnen und Eigentümer
  • Erbbauberechtigte (Erbbauvertrag auf mindestens 66 Jahre)
  • Inhaberinnen und Inhaber eines dinglich gesicherten Nutzungsrechts
  • Pächterinnen oder Pächter eines Kulturdenkmals im Eigentum einer Gebietskörperschaft, wenn der Pachtvertrag auf mindestens 25 Jahre abgeschlossen wurde
  • bei Vorhaben kleineren Umfangs Nutzungsberechtigte eines auf mindestens 15 Jahre abgeschlossenen Nutzungsvertrages (zum Beispiel Miet oder Pachtvertrag)
  • Untere Denkmalschutzbehörden (UDSchB) zur Durchführung von Ersatzvornahmen nach § 14 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG)

Eine Zuwendung kann bewilligt werden, wenn

  • Sie die Maßnahme mit dem LfDH vor Antragstellung abgestimmt haben,
  • die Gesamtfinanzierung des Projekts gesichert ist,
  • Sie noch nicht mit der Durchführung der Maßnahme begonnen haben,
  • die erforderlichen Unterlagen vorliegen,
  • die Maßnahme dazu dient, die originale Bausubstanz zu erhalten und

durch die Maßnahme Aufwendungen entstehen, die allein oder überwiegend aus Gründen der Denkmalpflege erforderlich werden.

Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Maßnahme planen, die dazu dient, ein Kulturdenkmal oder einen Teil eines Kulturdenkmals zu erhalten, nehmen Sie mit der für Sie zuständigen Bezirksdenkmalpflegerin oder dem für Sie zuständigen Bezirksdenkmalpfleger beim LfDH Kontakt auf und sprechen Sie sie oder ihn auf die Möglichkeit einer Zuwendung an. Dies kann schriftlich, per E-Mail oder persönlich, zum Beispiel bei einem Ortstermin, geschehen:

  • Ihre Bezirksdenkmalpflegerin oder Ihr Bezirksdenkmalpfleger beim LfDH wird dann mit Ihnen klären, ob eine Zuwendung für die von Ihnen geplante Maßnahme grundsätzlich in Betracht kommt, also die Voraussetzungen erfüllt werden können.
  • Bejaht sie oder er dies, wird sie oder er die Maßnahme mit Ihnen abstimmen und Ihnen dazu raten, einen Antrag auf Zuwendung zu stellen.
  • Sie füllen daraufhin den schriftlichen Zuwendungsantrag unter Verwendung der beim LfDH erhältlichen Vordrucke oder den OnlineAntrag aus und versenden diesen an das LfDH.
  • Das LfDH prüft dann, ob die Voraussetzungen für eine Zuwendung erfüllt sind und entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
  • Das LfDH bewilligt die Zuwendung durch schriftlichen Bewilligungsbescheid, den Sie per Post bekommen. Der Bescheid legt fest, in welcher Höhe Sie die Kosten der Maßnahme nachweisen und bis wann Sie den Verwendungsnachweis (einschließlich Originalrechnungen und Zahlungsnachweisen) beim LfDH vorlegen müssen.
  • Nachdem Sie den Bewilligungsbescheid erhalten haben, können Sie mit der Maßnahme beginnen.
  • Für den Fall, dass sich die Kosten, die Finanzierung oder der Umfang der Maßnahme ändern, müssen Sie unverzüglich die Zustimmung des LfDH einholen.
  • Wenn Sie die Maßnahme abgeschlossen bzw. die nachzuweisenden Kosten erreicht haben, müssen Sie beim LfDH den Verwendungsnachweis vorlegen.
  • Das LfDH prüft sodann den Verwendungsnachweis und zahlt die Zuwendung an Sie aus.
Urheber
Urheber
Weiterführende Links:
Zuwendungen für Hessische Kulturdenkmäler beantragen Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fristen

Antragstellung:

  • grundsätzlich bis spätestens zum 31.01. des Jahres (Ausnahmen sind nach Absprache mit dem LfDH möglich)
  • vor Beginn der Maßnahme

Vorlage des Verwendungsnachweises:

  • Grundsätzlich bis spätestens zum 31.10. des Jahres, siehe Bewilligungsbescheid

Bearbeitungsdauer:

<p>Ca. vier Wochen&#xa0; </p>

Gebühren:

Es fallen keine Gebühren an.

Kontakte:

 

Info-Bereich

Aktuelle Informationen

Eine Person arbeitet an einem Laptop, auf dessen Bildschirm eine Kalender- und Uhrzeitansicht zur Online-Terminvergabe angezeigt wird. In der Mitte des Bildschirms steht der Text „Online Terminvergabe“. Ein Klick auf das Bild führt zur Seite für die Online-Terminvereinbarung.

Informationen Afrikanische Schweinepest (ASP) und Blauzungenkrankheit

Navigationsbild Informationen zur Maul- und Klauenseuche

Logo mit stilisierter Darstellung von zwei stilisierten Personen in Rot und Blau, die einander zugewandt sind und gemeinsam ein lächelndes Gesicht formen. Rechts daneben steht der Text: „Gütesiegel Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“. Das Logo signalisiert, dass der ausgezeichnete Arbeitgeber familienfreundliche Arbeitsbedingungen bietet.

Mach Dich strack

Mitarbeiter A bis Z

Bild zu Öffnungszeiten

Seitenfuss

teilen

Facebook
WhatsApp
  • Nordhessen_PARITÄT
  • Hephata
  • Jobcenter
  • Diakonie
  • Kultursommer
  • Elternschule
  • Bundesagentur für Arbeit
  • AVW
  • Europabad Schwalmstadt
  • Naturpark Knüll
  • Region_Kellerwald_Edersee
  • Wasserverband_Schwalm
  • Zweckverband "Interkommunale Zusammenarbeit Schwalm-Eder-West"
  • Interkommunale Zusammenarbeit Mittleres Fuldatal
  • LWV-Hessen
  • Naturpark_Kellerwald_Edersee
  • KBG
  • HLG
  • Naturpark_Habichtswald
  • Energiegenossenschaft Schwalm-Knüll eG
  • EAM
  • ZV_Schwalm
  • ZVA
  • Breitband-Nordhessen-GmbH
  • ekom21
  • Starthilfe
  • ALF
  • Eigenbetrieb
  • NVV
  • Sparkasse Schwalm Eder
  • Logo Zweckverband Knüll
  • Sportkreis Schwalm Eder
  • Schwalm-Aue
  • Kreiselternbeirat
  • Logo Kinderhospizdienst

Kontakt

Kreisverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises
Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)
05681/775-0
05681/775-1515
info@schwalm-eder-kreis.de
https://www.schwalm-eder-kreis.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 113057217

Schwalm-Eder-Kreis App im Apple App Store
Schwalm-Eder-Kreis App im Google Play Store

Logo mit stilisierter Darstellung von zwei stilisierten Personen in Rot und Blau, die einander zugewandt sind und gemeinsam ein lächelndes Gesicht formen. Rechts daneben steht der Text: „Gütesiegel Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“. Das Logo signalisiert, dass der ausgezeichnete Arbeitgeber familienfreundliche Arbeitsbedingungen bietet.

Schnellzugriff

  • Anfahrtsbeschreibung
  • Ansprechpartner A bis Z
  • Bürgerinfoportal
  • Dienstleistungen A bis Z
  • Fachbereiche & Arbeitsgruppen
  • Gremieninfoportal
  • Servicenummern

Service

  • Impressum
  • Datenschutz & Recht
  • Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Sitemap

Öffnungszeiten

Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr

Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.

Einzelne Bereiche können abweichende Öffnungszeiten haben: Arbeitsgruppen mit abweichenden Öffnungszeiten


© Schwalm-Eder-Kreis 2025

  • Impressum
  • Datenschutz & Recht
  • Barrierefreiheit
  • Kontakt
  • Sitemap
Navigation
  • Home
  • Unser Landkreis
    • Grußwort
    • Daten, Zahlen und Fakten
    • Imagefilme
    • Kreisgeschichte
    • Partnerschaften
    • Städte u. Gemeinden
    • Urlaub im Schwalm-Eder-Kreis
  • Aktuelles
    • Aktuelle Meldungen
    • Auftragsvergaben
    • Führerscheinumtausch
    • Hilfe für die Ukraine | Допомога Україні
      • Hilfe für die Ukraine
        • Sonderseite Ukraine
        • Ärztliche Behandlung
        • Integreat App
        • Wohnraumangebot für Geflüchtete
        • Corona Informationen
        • Kontakt in den Kommunen
        • Abrechnung Krankenbehandlung
        • Спеціальна інформація про Україну
        • Integreat App
        • Інформаційний коронавірус
        • Лікування
        • контакти в муніципалітетах
    • Kreistag live
    • Medizinstipendium
    • Stellenausschreibungen
    • Veranstaltungskalender
  • Bildung, Kultur & Ehrenamt
    • Bildungslandschaft Schwalm-Eder
      • Büro für Frauen und Chancengleichheit
    • Kultur im Schwalm-Eder-Kreis
    • Koordinierungsstelle Ehrenamt Schwalm-Eder
      • Ehrenamtstag
    • Volkshochschule Schwalm-Eder
  • Bürgerservice
    • Anfahrtsbeschreibung
    • Ansprechpartner A bis Z
    • Beauftragte
    • Büro für Frauen und Chancengleichheit
    • Dienstleistungen A bis Z
    • Formulare
    • Geo Daten
      • GDI Nordosthessen
      • Geodaten im Netz
      • Geoinformationssystem des Kreises
      • Geoportal Nordhessen
    • Notfallnummern
    • Öffnungszeiten
    • Online Termine & Online Services
    • Servicenummern
    • Verwaltungsportal Hessen
  • Energie & Klimaschutz
    • Energieimpulsberatung
    • Förderprogramme & Preise
      • Haushaltsgeräte
    • Aktivitäten des Kreises
    • Angebote für Schulen
  • Gesundheit, Verbraucherschutz & Veterinärwesen
    • Aktuelle Informationen zum Masernschutzgesetz
    • Gesundheitsamt
    • Gemeindepflegerinnen
    • Medizinstipendium
    • Verdienstausfallentschädigung
    • Veterinäramt
  • Jugend, Familie und Soziales
    • Beratungsstelle
    • Jugend und Familie
    • Help Point u27
    • Jugendberufsagentur
    • Soziales
    • Vielfältig VEREINt
    • WIR-Vielfaltszentrum
    • Wohnraumangebot für Geflüchtete
    • Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
  • Politik & Wahlen
    • Ausschüsse
    • Beteiligungen
    • Bürgerinfoportal
    • Dezernenten
    • Gremieninfoportal
    • Kommissionen & Gremien
    • Kreistag
    • Kreisausschuss
    • Wahlen
  • Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
    • Informationsmaterial
    • Öffentliche Bekanntmachungen
    • Pressemeldungen
  • Verwaltung
    • Haushaltsplan, Jahresabschluss & Gesamtabschluss
    • Fachbereiche & Arbeitsgruppen
    • Organisationsplan
    • Satzungen
    • Wir als Arbeitgeber
  • Wirtschaftsförderung
    • Aktuelles
    • Arbeitsmarktförderung
    • Förderprogramm Rad- und Wanderwege
    • Förderprogramm zur Stärkung alter Ortskerne
    • Standortmarketing
    • Dorf- und Regionalentwicklung
    • Newsletter
    • Wirtschaftsförderung
    • Wohnungsbauförderung