Schulentwicklungsplanung - Beratung und Information
Damit alle Kinder und Jugendlichen auch in Zukunft wohnortnah und unter guten Bedingungen zur Schule gehen können, erstellt der Landkreis regelmäßig einen Schulentwicklungsplan.
Die Grundlage dafür bildet das Hessisches Schulgesetz. Darin ist festgelegt, dass die Landkreise als Schulträger für die Planung und Organisation der Schulstandorte verantwortlich sind. Das Land Hessen ist für Lehrkräfte und Unterrichtsinhalte zuständig, während der Landkreis sich um Gebäude, Ausstattung und die langfristige Planung kümmert.
Der Schulentwicklungsplan ist ein wichtiges Instrument, um das Schulangebot im Kreis bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Er sorgt dafür, dass genügend Schulplätze vorhanden sind, Schulwege zumutbar bleiben und Schulen gut ausgestattet sind. Gleichzeitig hilft er dabei, frühzeitig auf Veränderungen zu reagieren – zum Beispiel auf steigende oder sinkende Schülerzahlen.
Grundlage der Planung sind unter anderem Bevölkerungsprognosen, aktuelle Schülerzahlen, die Entwicklung einzelner Schulformen sowie der zukünftige Raumbedarf. Auch Themen wie Ganztagsangebote oder inklusive Beschulung werden berücksichtigt. Auf dieser Basis werden konkrete Maßnahmen geplant, etwa Erweiterungen, Neubauten oder strukturelle Anpassungen von Schulen.
Der Schulentwicklungsplan wird in der Regel für einen Zeitraum von fünf Jahren aufgestellt und regelmäßig fortgeschrieben. So bleibt die Schulstruktur im Landkreis verlässlich und gleichzeitig flexibel genug, um auf neue Entwicklungen zu reagieren.
Der Schulentwicklungsplan ist ein zentrales Zukunftsinstrument: Er verbindet Bildungsplanung mit Investitionen in Gebäude und Infrastruktur und trägt dazu bei, attraktive Bildungsangebote in allen Teilen des Kreises zu sichern.
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.