Wohngeld

Leistungsbeschreibung
Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.
Achtung:
Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
(Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de)
Was sollte ich noch wissen?
Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter 'Wohngeld' veröffentlichten Internetseite.
(Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de)


Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 50.5 - Wohngeldbehörde
Freiheiter Str. 29
34576 Homberg (Efze)


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Oder nach individueller Vereinbarung.
Rechtsgrundlage
(Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de)

Was muss ich mitbringen?
Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle.
(Quelle: Hessenfinder / https://ws-he.zfinder.de)

Kontakte:

05681/775-262
05681/775-260
05681/775-261
05681/775-257
05681/775-258
05681/775-264
05681/775-265
05681/775-263
05681/775-259
05681/775-266