Schädlingsbekämpfung
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Biozidprodukte bekämpfen Schadorganismen wie Bakterien, Insekten und Pilze. Als chemische oder biologische Mittel können sie gefährlich für Mensch und Umwelt sein. Tätigkeiten mit Biozidprodukten unterliegen deshalb einer besonderen Verantwortung. Sie sind nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Die Person, die Tätigkeiten ausführt, ist sachkundig oder
- wird von einer sachkundigen Person beaufsichtigt.
- Rodentizide: Produkte zur Bekämpfung von Mäusen, Ratten und anderer Nagetiere
- Avizide: Produkte zur Bekämpfung von Vögeln
- Bekämpfungsmittel gegen Mollusken und Würmer und Produkte gegen andere Wirbellose
- Produkte zur Bekämpfung von Fischen
- Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden, zum Beispiel Insekten, Spinnentiere und Schalentiere
- Repellentien und Lockmittel: Produkte zur Fernhaltung oder Köderung von Schadorganismen – hierzu gehören auch Produkte, die unmittelbar oder mittelbar für die menschliche Hygiene oder die Hygiene im Veterinärbereich entweder direkt auf der Haut oder indirekt in der Umgebung von Menschen oder Tieren verwendet werden
- Produkte gegen sonstige Wirbeltiere
- akut toxisch, Kategorie 1, 2 oder 3
- krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch Kategorie 1A oder 1B
- spezifisch zielorgantoxisch Kategorie 1 SE oder RE eingestuft
- Kategorie "geschulter berufsmäßiger Verwender"
Welche Fristen muss ich beachten?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
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Die Anzeige hat spätestens sechs Wochen vor Beginn der Verwendung zu erfolgen.
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 39.3 - Tierschutz und Tiergesundheit
Hans-Scholl-Straße 5
34576
Homberg (Efze)
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
17:30
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
13:00
Uhr
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.
Anträge / Formulare
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weiterführende Links
Was muss ich mitbringen?
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- Name der Antragstellerin oder des Antragstellers
- Anschrift der Betriebsstätte
-
Angaben
- über die personelle, räumliche und sicherheitstechnische Ausstattung des Unternehmens und
- zur Art und beabsichtigten Verwendung der Biozid-Produkte oder Biozid-Wirkstoffe
Kontakte: