Zweckverband Tierkörperbeseitigung Hessen-Nord
Aufgabe des Zweckverbandes ist die unschädliche Beseitigung der im Verbandsgebiet anfallenden Tierkörper, Tierkörperteile und Erzeugnisse gemäß den Bestimmungen des Tierkörperbeseitigungsgesetzes und den dazu ergangenen Vorschriften sowie die Erfüllung der den Landkreisen gemäß Paragraf 8 Abssatz 2 Hessisches Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz obliegenden Zahlungspflicht (Drittellösung).
Die Voraussetzungen des Paragraf 121 Hessische Gemeindeordnung liegen vor. Der Zweckverband erfüllt die Voraussetzungen nach Paragraf 121 Absatz 2 Hessische Gemeindeordnung und betätigt sich nicht wirtschaftlich.
Zur Erfüllung dieser Aufgabe kann sich der Zweckverband eines privaten Unternehmers bedienen. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Zweckverband und dem Eigentümer der Tierkörperbeseitigungsanstalt werden durch einen Vertrag geregelt.
Der Zweckverband Tierkörperbeseitigung Hessen-Nord hat die Firma SecAnim Südwest GmbH mit der Beseitigung der Tierkörper beauftragt.
SecAnim Südwest GmbH
Niederlassung Lampertheim-Hüttenfeld
Hüttenfeld-Außerhalb 5
DE-68623 Lampertheim
Tel.: +49 6256 8520
Fax: +49 6256 1688
E-Mail: lampertheim@secanim.de
Geschäftsführung
Herr
Christian
Hellwig
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 53.1 - Zentrale Dienste und Verwaltungsvollzug
Hans-Scholl-Straße 1
34576
Homberg (Efze)