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Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten

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Kurzbeschreibung
  • Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
  • Bei Umzug in eine neue Stadt oder Gemeinde gilt es, unverzüglich Ihren Reisepass zu ändern.
  • Voraussetzung: Meldung bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung mit dem neuen Wohnsitz
  • Erforderliche Unterlagen:
    • Bisheriger Reisepass
    • aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)
  • Eine Änderung der Eintragungen zum Wohnort, der Größe oder Augenfarbe im Reisepass wird von der Passbehörde sofort vorgenommen.
  • Zuständig: das Bürgeramt Ihres Wohnorts, das die Aufgaben der Passbehörde wahrnimmt.
Beschreibung

Wenn eine Eintragung im Reisepass unzutreffend ist, ist der Inhaber eines Passes verpflichtet, der Passbehörde unverzüglich den Reisepass vorzulegen. Ändert sich die Eintragung zum Wohnort im Reisepass aufgrund eines Zuzugs aus einer anderen Stadt oder Gemeinde, wird diese Eintragung von der zuständigen Passbehörde der neuen Wohnortgemeinde geändert.

Neben der Änderung von Eintragungen im Reisepass zum Wohnort sind auch Änderungen zu den Eintragungen der Größe und Augenfarbe zulässig. Andere als die genannten Änderungen sind nach dem Paßgesetz nicht möglich. Ist eine Änderung anderer Eintragungen erforderlich, muss ein neuer Pass ausgestellt werden.

zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Passbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) bzw. dem Bürgeramt der Wohnortgemeinde.

Teaser

Bei Umzug in eine neue Stadt oder Gemeinde gilt es, unverzüglich die Wohnortangabe im Reisepass ändern zu lassen.

Voraussetzungen

Sie sind bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung mit Ihrem neuen Wohnsitz gemeldet.

Verfahrensablauf

Sprechen Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Passbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) bzw. bei dem Bürgeramt Ihrer Wohnortgemeinde vor, um Ihren neuen Wohnort in den Reisepass eintragen zu lassen.

Urheber
Urheber
Weiterführende Links:
Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fristen

Unverzüglich nach der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort.


Bearbeitungsdauer:

<p>Die Änderung der Eintragung zum Wohnort im Reisepass wird von der Passbehörde sofort vorgenommen.</p>

Gebühren:

Es fallen keine Gebühren an.

Info-Bereich

Aktuelle Informationen

Eine Person arbeitet an einem Laptop, auf dessen Bildschirm eine Kalender- und Uhrzeitansicht zur Online-Terminvergabe angezeigt wird. In der Mitte des Bildschirms steht der Text „Online Terminvergabe“. Ein Klick auf das Bild führt zur Seite für die Online-Terminvereinbarung.

Informationen Afrikanische Schweinepest (ASP) und Blauzungenkrankheit

Navigationsbild Informationen zur Maul- und Klauenseuche

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Kontakt

Kreisverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises
Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)
05681/775-0
05681/775-1515
info@schwalm-eder-kreis.de
https://www.schwalm-eder-kreis.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 113057217

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Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.

Einzelne Bereiche können abweichende Öffnungszeiten haben: Arbeitsgruppen mit abweichenden Öffnungszeiten


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