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Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe

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Kurzbeschreibung
  • Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe
  • Sofern ein berechtigtes Interesse (beispielsweise berufliche Gründe) nachgewiesen werden kann, kann ein Zweitpass ausgestellt werden.
  • Der Zweitpass wird nur auf Antrag ausgestellt. Der Antrag persönlich gestellt und die Gründe dafür schlüssig dargelegt werden.
  • Es wird empfohlen, vorab telefonisch oder z.B. auf der Internetseite des zuständigen Bürgeramtes abzufragen, welche Unterlagen bzw. Dokumente für die Beantragung eines Zweitpasses benötigt werden.
  • Es fallen Gebühren an.
  • Zuständig: das Bürgeramt des Wohnortes, das die Aufgaben der Passbehörde wahrnimmt.
Beschreibung

Grundsätzlich darf niemand mehr als einen Reisepass besitzen. Sofern Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, kann Ihnen jedoch ein Zweitpass ausgestellt werden.

Ein Zweitpass ist generell sechs Jahre lang gültig. Falls Sie sich einen vorläufigen Reisepass als Zweitpass ausstellen lassen, gilt dieser höchstens ein Jahr lang.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihres Wohnortes, das die Aufgaben der Passbehörde wahrnimmt.

zuständige Stelle

Zuständige Stelle für die Ausstellung eines Zweitpasses ist die Passbehörde (Bürgermeisterin oder Bürgermeister bzw. Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister) bzw. das Bürgeramt Ihres Wohnortes.

Hinweise (Besonderheiten)

Gültigkeitsdauer des Zweitpasses: 6 Jahre

Teaser

Grundsätzlich darf niemand mehr als einen Reisepass besitzen. Sofern Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, kann Ihnen jedoch ein Zweitpass ausgestellt werden.

Voraussetzungen

Sie müssen ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten Reisepasses nachweisen. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:

  • Sie reisen aus beruflichen Gründen viel und benötigen aufgrund der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa einen zweiten Reisepass.
  • Sie möchten in ein Land reisen, bei dem Sie mit der Verweigerung der Einreise rechnen müssen, weil aus dem Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben.

Achtung! Allgemeine Begründungen oder häufige Auslandsreisen alleine reichen als berechtigtes Interesse nicht aus. Ebenso reicht als Grund für die Ausstellung eines Zweitpasses nicht aus, dass Ihr Reisepass bereits vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist. Auch wenn Sie bereits bisher im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie die Gründe bei der Neuausstellung neuerlich nachweisen. Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im Ermessen der Passbehörde.

Verfahrensablauf
  • Der Zweitpass wird nur auf Antrag ausgestellt. Sie müssen den Antrag persönlich stellen und die Gründe für Ihren Antrag schlüssig darlegen.
Urheber
Urheber
Weiterführende Links:
Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

Bearbeitungsdauer:

<p>Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens zwei Wochen, bis Sie Ihren Zweitpass im Bürgeramt abholen können. Wenn Sie Ihr Passdokument schneller benötigen, können Sie es auch im Expressverfahren beantragen: Geht der Express-Antrag bis 12:00 Uhr bei dem Passproduzenten ein, liegt Ihr Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Mo.-Fr., ohne Feiertage) im Bürgeramt abholbereit vor. Für diesen Service wird ein Zuschlag erhoben. </p>

Gebühren:

37,50 € für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 70,00 € für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben. Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.

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Kontakt

Kreisverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises
Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)
05681/775-0
05681/775-1515
info@schwalm-eder-kreis.de
https://www.schwalm-eder-kreis.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 113057217

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