Ermäßigung von den KiTa-Kosten beantragen
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten „zumutbaren Belastung“ erfolgen.
Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen.
Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.
Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen.
Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 51.10 - Frühkindliche Förderung
Parkstraße 6
34576
Homberg (Efze
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:30
bis
12:30
Uhr
und
13:30
bis
17:30
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
13:00
Uhr
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.
Rechtsgrundlage
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
weiterführende Links
Kontakte:
05681/775-5203
05681/775-5208
05681/775-5236
05681/775-5204
05681/775-5202
05681/775-5201
05681/775-5200
05681/775-5196
05681/775-5235
05681/775-5199
05681/775-5207
05681/775-5205