Kindertagespflege Erlaubnis
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf der Erlaubnis.
Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die Person für die Kindertagespflege geeignet ist.
Geeignet sind Personen,
Die Erlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern. Im Einzelfall kann die Erlaubnis für eine geringere Zahl von Kindern erteilt werden.
Die Erlaubnis ist auf fünf Jahre befristet.
Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die Person für die Kindertagespflege geeignet ist.
Geeignet sind Personen,
- die sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen und
- die über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen.
Die Erlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern. Im Einzelfall kann die Erlaubnis für eine geringere Zahl von Kindern erteilt werden.
Die Erlaubnis ist auf fünf Jahre befristet.
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 51.10 - Frühkindliche Förderung
Parkstraße 6
34576
Homberg (Efze
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:30
bis
12:30
Uhr
und
13:30
bis
17:30
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
13:00
Uhr
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.
Anträge / Formulare
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Für die notwendigen Formulare wenden sie sich an das für das Bewerbungsverfahren und die Beratung zur Erlaubnis zur Kindertagespflege zuständige Jugendamt, in dessen Bereich Sie die Kindertagespflege ausüben oder ausüben möchten.
Rechtsgrundlage
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), unter anderem:
Was muss ich mitbringen?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Für das Bewerbungsverfahren und zur Beratung zur Erlaubnis zur Kindertagespflege wenden Sie sich bitte an das Jugendamt, in dessen Bereich Sie die Kindertagespflege ausüben oder ausüben möchten.
Kontakte:
Fachberatung Kindertageseinrichtungen/Fachberatung Bildungs- und Erziehungsplan (BEP)
05681/775-5203
Zuständig Sachbearbeitung für die Kommunen: Frielendorf, Gudensberg, Knüllwald, Neukirchen
05681/775-5204
Zuständig Sachbearbeitung für die Kommunen: Borken, Guxhagen, Jesberg, Malsfeld, Melsungen, Neuental, Wabern
05681/775-5202
Zuständig Sachbearbeitung für die Kommunen: Homberg, Körle, Morschen, Spangenberg
05681/775-5201
Zuständig Sachbearbeitung für die Kommunen: Niedenstein, Schrecksbach, Schwalmstadt, Schwarzenborn, Willingshausen
05681/775-5200
Zuständig Sachbearbeitung für die Kommunen: Bad Zwesten, Edermünde und Fritzlar
05681/775-5235