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Kommunalwahl 2026: Vorläufige Wahlergbnisse

Ab heute, 15. März 2026, 18 Uhr sind hier die vorläufigen Wahlergebnisse der Kommunalwahl im Schwalm-Eder-Kreis abrufbar.

Die amtlichen Endergebnisse werden voraussichtlich ab Dienstag erwartet. In einzelnen Kommunen kann sich die Feststellung der Ergebnisse bis Mittwoch erstrecken.

Zu den Wahlergebnissen: Votemanager Schwalm-Eder-Kreis: Kommunalwahl 2026

Auch die Städte und Gemeinden im Schwalm-Eder-Kreis informieren auf ihren Internetseiten über die Wahlergebnisse. In der Gemeinde Edermünde und der Kreisstadt Homberg (Efze) finden zudem Bürgermeisterwahlen statt. Die entsprechenden Ergebnisse sind ebenfalls auf den Internetseiten der beiden Kommunen abrufbar.

weitere Informationen


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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

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Sonstiges
Leistungsbeschreibung
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist Teil der sozialen Mindestsicherungssysteme in Deutschland. Die Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme gewährleisten das menschenwürdige Existenzminimum.
  • Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sichert den notwendigen Lebensunterhalt von Menschen in finanzieller Notlage.
Der Anspruch und die Höhe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen.
Der Gesamtbedarf besteht aus den folgenden Komponenten:
  • Regelbedarf
  • angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung
  • eventuelle Mehrbedarfe
  • eventuelle Bedarfe für Bildung für volljährige Schülerinnen und Schüler
  • im Einzelfall Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
Ergänzend erhalten Sie in Sondersituationen einmalige Bedarfe, wie zum Beispiel bei Erstausstattungen für die Wohnung.
Neben Ihrem individuellen Bedarf werden – sofern vorhanden – Ihr Einkommen und Ihr Vermögen betrachtet. Dieses müssen Sie zur Deckung Ihres Lebensunterhaltes zuerst verbrauchen. Ausnahmen sind Freibeträge und Schonvermögen.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie können Leistungen ab dem 1. des Monats erhalten, in dem Sie Ihren Antrag gestellt haben. Die Leistung wird in der Regel für 12 Kalendermonate bewilligt.
Geltungsdauer: 12  Monate

(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Was sollte ich noch wissen?
Als Leistungsberechtigte sind Sie dazu verpflichtet, sich selbst zu helfen und zuerst andere Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, wenn Sie damit Ihre Hilfebedürftigkeit
  • vermeiden,
  • beseitigen,
  • verkürzen oder
  • vermindern können.
Darunter fallen zum Beispiel folgende Leistungen:
  • Rente
  • Wohngeld
  • Ansprüche gegen Dritte, zum Beispiel Unterhaltsleistungen.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sollten Sie erst beanspruchen, wenn Sie diese Sozialleistungen ausgeschöpft haben.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )


Pfeil rechts orange 50.2 - SGB XII Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung / Hilfe zum Lebensunterhalt / Bildung und Teilhabe
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 50.2 - SGB XII Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung / Hilfe zum Lebensunterhalt / Bildung und Teilhabe
Hans-Scholl-Straße 6
34576 Homberg (Efze)

grundsicherung@schwalm-eder-kreis.de

Pfeil rechts orange 50.2 - SGB XII Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung / Hilfe zum Lebensunterhalt / Bildung und Teilhabe
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Oder nach individueller Vereinbarung.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Es fallen keine Kosten an.
Bußgeld: 50,00 € EUR
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

andere Downloads

Pfeil rechts orange Antrag auf Leistungen nach dem Zwöften Buch Sozialgesetzbuch mit Datenschutzhinweis
Pfeil rechts orange Antrag auf Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Pfeil rechts orange Hinweisblatt Datenschutz zum Sozialhilfeantrag
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Rechtsgrundlage
weiterführende Links
  • Viertes Kapitel Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Rechtsbehelf
  • Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
  • Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklage
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Was muss ich mitbringen?
Angaben im Antrag müssen gegebenenfalls durch Nachweise belegt werden, zum Beispiel:
  •  Kopie eines Ausweisdokuments:
    • Personalausweis oder
    • Reisepass oder
    • Aufenthaltstitel
  • Nachweise über dauerhafte und volle Erwerbsminderung
  • Nachweise über Ihr Einkommen:
    • Rentenbescheide
    • Kindergeld
    • Unterhaltszahlungen
    • Unter Umständen Arbeitsverdienst der Partnerin oder des Partners
  • Nachweise über vorhandenes Vermögen:
    • Sparguthaben
    • Lebensversicherung
  • Nachweise über Ausgaben:
    • Mietvertrag
    • Heizkosten
    • Unterlagen über Versicherungsbeträge
Welche Nachweise im Einzelnen nötig sind, entnehmen Sie den Merkblättern, die Sie bei der Antragstellung erhalten.
Die zuständige Behörde kann weitere oder weniger Unterlagen verlangen.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Kontakte:

 

Sabine Bernecker
05681/775-4914
Nachricht senden
Ute Bubenhagen
05681/775-4926
Nachricht senden
Sylvia Winter
05681/775-4911
Nachricht senden
Lisa Heinzeroth
05681/775-4922
Nachricht senden
Nadine Hohmann
05681/775-4923
Nachricht senden
Katharina Japs
05681/775-4915
Nachricht senden
Erika Werner
05681/775-4928
Nachricht senden
Vanessa Körner
05681/775-4925
Nachricht senden
Anja Naumann-Wilmesmeier
05681/775-4916
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Marcus Priebe
05681/775-4910
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Christiane Schnücker
05681/775-4913
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Ann-Kathrin Spreer
05681/775-4918
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Daniela Stork
05681/775-4927
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Birgit Vaupel
05681/775-4912
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Karsten Will
05681/775-4920
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Franziska Zehe
05681/775-4917
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Grafik mit blauem Hintergrund und weißer Schrift: „Ergebnisse Kommunalwahl“. Darunter steht „Kreistag | Städte & Gemeinden“.

Weiße fette Schrift auf blauem Hintergrund mit dem Text: „Kommunalwahl 2026“.

Unscharfe Innenaufnahme eines Labors mit OP-Tisch, Käfigen und medizinischer Ausstattung. Im Vordergrund steht in schwarzer Fettschrift: „Aktuelle Informationen aus dem Veterinäramt“.

Eine Person arbeitet an einem Laptop, auf dessen Bildschirm eine Kalender- und Uhrzeitansicht zur Online-Terminvergabe angezeigt wird. In der Mitte des Bildschirms steht der Text „Online Terminvergabe“. Ein Klick auf das Bild führt zur Seite für die Online-Terminvereinbarung.

Logo mit stilisierter Darstellung von zwei stilisierten Personen in Rot und Blau, die einander zugewandt sind und gemeinsam ein lächelndes Gesicht formen. Rechts daneben steht der Text: „Gütesiegel Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“. Das Logo signalisiert, dass der ausgezeichnete Arbeitgeber familienfreundliche Arbeitsbedingungen bietet.

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34576 Homberg (Efze)
05681/775-0
05681/775-1515
info@schwalm-eder-kreis.de
https://www.schwalm-eder-kreis.de

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gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 113057217

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