Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sichert den notwendigen Lebensunterhalt von Menschen in finanzieller Notlage.
Der Gesamtbedarf besteht aus den folgenden Komponenten:
- Regelbedarf
- angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung
- eventuelle Mehrbedarfe
- eventuelle Bedarfe für Bildung für volljährige Schülerinnen und Schüler
- im Einzelfall Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
Neben Ihrem individuellen Bedarf werden – sofern vorhanden – Ihr Einkommen und Ihr Vermögen betrachtet. Dieses müssen Sie zur Deckung Ihres Lebensunterhaltes zuerst verbrauchen. Ausnahmen sind Freibeträge und Schonvermögen.
- vermeiden,
- beseitigen,
- verkürzen oder
- vermindern können.
- Rente
- Wohngeld
- Ansprüche gegen Dritte, zum Beispiel Unterhaltsleistungen.
- Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
- Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklage
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Kopie eines Ausweisdokuments:
- Personalausweis oder
- Reisepass oder
- Aufenthaltstitel
- Nachweise über dauerhafte und volle Erwerbsminderung
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Nachweise über Ihr Einkommen:
- Rentenbescheide
- Kindergeld
- Unterhaltszahlungen
- Unter Umständen Arbeitsverdienst der Partnerin oder des Partners
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Nachweise über vorhandenes Vermögen:
- Sparguthaben
- Lebensversicherung
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Nachweise über Ausgaben:
- Mietvertrag
- Heizkosten
- Unterlagen über Versicherungsbeträge
Die zuständige Behörde kann weitere oder weniger Unterlagen verlangen.
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